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Emmersweiler: Verkehrsdelikte von Bundespolizei unterbunden

Die Bundespolizei stoppte mehrere Fahrzeugführer wegen Trunkenheit und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Verstöße führten zu Strafanzeigen und weiteren Maßnahmen.

Foto: unsplash

Saarbrücken-Großrosseln-Perl (ost)

Ein französischer Staatsbürger wurde als Erster kontrolliert, als er kurz nach Mitternacht zwischen Emmersweiler und Großrosseln unterwegs war. Er fiel den Beamten auf, als er sein Auto kurz vor der Kontrollstelle stoppte und versuchte, sich rückwärts der Kontrolle zu entziehen. Er endete auf einem Grünstreifen. Die freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,93 Promille. Der PKW wurde vor Ort belassen und der 45-jährige Mann wurde an die Polizei Völklingen übergeben. Er wird nun wegen Trunkenheit am Steuer verfolgt.

30 Minuten später stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken im Rahmen der Binnengrenzkontrollen im Bereich der Goldenen Bremm einen Fahrer aus Frankreich fest, der keinen gültigen Führerschein vorzeigen konnte. Der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestätigte sich. Nach der Erstellung der Strafanzeige wurde der 34-jährige Franzose freigelassen. Sein Auto musste er verkehrssicher abstellen.

Gegen 12:30 Uhr wurde auf dem Rastplatz Moseltal an der BAB 8 ein französischer Fahrer festgestellt, der aus Luxemburg nach Deutschland eingereist war. Der von ihm vorgezeigte Führerschein erwies sich als gefälscht, da er keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Nach der Anzeige konnte er weiterfahren, allerdings nur als Beifahrer, da sein Mitfahrer berechtigt war, das Auto zu lenken.

In Hanweiler wurde gegen 21:45 Uhr ein auffälliges Auto entdeckt, das mit einem defekten Vorderreifen und Lärm in Richtung Frankreich fuhr. Das Fahrzeug kollidierte mit einem geparkten Auto und setzte die Fahrt fort. Die Bundespolizei hielt das Auto an und stellte beim Fahrer einen starken Alkoholgeruch fest. Die freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,76 Promille. Der 66-jährige Franzose wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich verfolgt.

Quelle: Presseportal

nf24