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Forbach: Polizei vereitelt sieben illegale Einreisen

Am gestrigen Montag wurden insgesamt sieben unerlaubte Einreisen ins Bundesgebiet verhindert. Die Betroffenen wurden nach Frankreich bzw. Luxemburg zurückgewiesen.

Foto: unsplash

Saarbrücken-Kleinblittersdorf-Saarlouis-Überherrn-Nennig (ost)

Im Zuge der Maßnahmen zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen wurden am gestrigen Montag insgesamt sieben unerlaubte Einreisen ins Bundesgebiet verhindert. Die Betroffenen hatten keine gültigen Einreisedokumente und wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Frankreich oder Luxemburg zurückgeschickt.

Bei der Goldenen Bremm wurde ein 24-jähriger Serbe als Beifahrer in einem Auto kontrolliert. Der Fahrer, ein 28-jähriger Kroate, besaß zwar einen legalen Aufenthaltsstatus, wird jedoch wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise zur Verantwortung gezogen. Ebenfalls an der Goldenen Bremm wurde ein 26-jähriger Albaner in einem internationalen Bus entdeckt, der ebenfalls nach Frankreich zurückgeschickt wurde. Gleiches galt für eine 20-jährige Serbin, die versuchte, mit dem Regionalzug aus Forbach einzureisen.

In Überherrn wurde ein albanischer Staatsangehöriger ohne Ausweispapiere festgestellt. Er gab an, einen gültigen Aufenthaltstitel zu besitzen, den er zu Hause in Frankreich vergessen hatte. Diese Aussage konnte jedoch schnell widerlegt werden. Nach Rücksprache mit dem Gemeinsamen Zentrum in Kehl stellte sich heraus, dass der 45-jährige bereits 2022 aus Frankreich ausgewiesen wurde. Nach der Zurückweisung liegen die weiteren Maßnahmen in der Verantwortung der französischen Behörden. Der Fahrer des Fahrzeugs, ein 48-jähriger Türke mit legalem Status, wird ebenfalls wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise belangt.

In Kleinblittersdorf mussten ein Afghane (29) und ein Kosovare (50) den Reisebus auf der Route Freiburg-Brüssel verlassen. Nach der Überprüfung wurde ihre Reise beendet und sie wurden zurückgeschickt.

In Nennig musste ein ägyptischer Staatsangehöriger, der als Beifahrer in einem Auto eingereist war, nach Luxemburg zurückkehren. Der 29-jährige konnte sich nur mit einer Asylbescheinigung für Italien ausweisen. Gegen den bulgarischen Fahrer, der sich legal im Schengenraum aufhält, wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet. Der Verdacht auf Schleusung besteht, da der 51-jährige bereits in einem anderen Verfahren als Fahrer auftrat, als ein Beifahrer unerlaubt einzureisen versuchte.

Quelle: Presseportal

nf24