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Heutige (20.11.2023) Blaulichtmeldungen aus Saarland

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Saarland vom 20.11.2023

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

20.11.2023 – 22:05

POL-IGB: Unfallflucht in St. Ingbert

Am 20.11.23 um 17:20 Uhr ereignete sich ein Vorfall, bei dem ein bisher unbekannter Fahrer einen geparkten Pkw beschädigte. Der Verursacher des Unfalls fuhr mit einem schwarzen Kombi auf der Elversberger Straße in Richtung Josefstaler Straße. In der Nähe des Anwesens Elversberger Straße 39 geriet der Fahrer aus bisher unbekannten Gründen nach rechts von der Fahrbahn ab und streifte den linken Außenspiegel eines dort geparkten Mercedes A-Klasse. Anschließend flüchtete der Unfallverursacher vom Unfallort. Bitte geben Sie Hinweise an die Polizei St. Ingbert.

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20.11.2023 – 15:54

POL-VK: Nach Verkehrsunfallflucht in der Hixberger Straße - Polizei Völklingen sucht Unfallverursacher

Am Montag, dem 20. November 2023, ereignete sich zwischen 11:00 Uhr und 11:45 Uhr ein Verkehrsunfall in der Hixberger Straße in Riegelsberg, bei dem ein bisher unbekannter Fahrzeugführer beteiligt war. Der Fahrzeugführer fuhr aus Richtung Wolfskaulstraße kommend an einem am Straßenrand geparkten Pkw vorbei und streifte diesen in Höhe des Gebäudes Nr. 66, wodurch der geparkte Pkw beschädigt wurde. Nach dem Unfall setzte der Fahrzeugführer seine Fahrt fort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Am Unfallort wurde das Gehäuse eines Außenspiegels gefunden, das bei dem Zusammenstoß abgerissen wurde. Nach Ermittlungen zu diesem Fahrzeugteil sucht die Polizeiinspektion Völklingen nun nach einem bordeauxroten Renault Kangoo, Baujahr 1998-2009, dessen Außenspiegel auf der Beifahrerseite beschädigt ist.

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20.11.2023 – 12:06

POL-MZG: Brand eines Kranfahrzeuges auf der BAB 8

Am gestrigen Tag um etwa 20:40 Uhr wurde der Polizei gemeldet, dass ein Kranfahrzeug auf der BAB 8 in Flammen steht. Die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Merzig konnten den Vorfall bestätigen. Das brennende Kranfahrzeug befand sich auf dem Standstreifen der BAB 8 in Fahrtrichtung Saarlouis zwischen den Anschlussstellen Merzig und Rehlingen, kurz hinter der Fußgängerbrücke in Fremersdorf. Zuerst bemerkte der Fahrer lediglich Rauch und hielt an. Das Feuer breitete sich jedoch schnell aus. Mit Hilfe von Feuerwehren aus drei Löschbezirken, die insgesamt 12 Fahrzeuge und 47 Feuerwehrleute einsetzten, konnte der Brand gegen 21:16 Uhr gelöscht werden. Die Nachlöscharbeiten dauerten weitere 2 Stunden an.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine genaue Aussage darüber getroffen werden, ob und wie viele oder welche Betriebsstoffe in den Boden gelangt sind. Vorläufigen Einschätzungen zufolge ist jedoch davon auszugehen, dass keine Stoffe ins Grundwasser gelangt sind. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Gutachter wird das Kranfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 96000 KG heute untersuchen, um die Brandursache festzustellen. Der entstandene Gesamtschaden kann auf einen siebenstelligen Betrag geschätzt werden.

Während der ersten Untersuchungen kam es zu Verkehrsbehinderungen. Als Folge davon wurde von der Straßenmeisterei eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn eingerichtet, die weiterhin aufrechterhalten werden muss.

Der Abtransport des Kranfahrzeugs wird erfolgen, sobald geeignete Fahrzeuge zur Verfügung stehen und die Ermittlungen vor Ort abgeschlossen sind. Bis dahin, vermutlich bis in die Abendstunden, ist weiterhin mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

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Polizeiinspektion Merzig
MZG- KD
Gutenbergstraße 30
66663 Merzig
Telefon: 06861/7040
E-Mail: pi-merzig@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland

20.11.2023 – 09:39

HZA-SB: Besonders zur Weihnachtszeit: Wie das Paket schnell und sicher durch den Zoll kommt/Neue IT-Anwendung erleichtert die Zollabfertigung von Paketsendungen

Saarbrücken (ots)

Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday Ende November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und - diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie z.B. Tabak, Kaffee und Alkohol müssen zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlt werden. Waren, die sich in Post- und Kuriersendungen befinden, können aber auch Verboten und Beschränkungen unterliegen, die eine Abfertigung erst gar nicht erlauben.

Häufig beinhalten Sendungen nämlich Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher schaden können. Bekleidung unter falschem Firmenlogo aber auch technische Geräte, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, müssen vom Zoll aus dem Verkehr gezogen werden. "Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", so Maike Ames, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, das Geld ist in der Regel weg. Außerdem erwarten den Paketempfänger ggf. Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar strafrechtliche Folgen."

Bezüglich möglicher Abgaben für Sendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 % beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers enthalten sein. Die Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls. Kann der Beförderer die Zollformalitäten nicht vorab erledigen, wird die Postsendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet. In diesen Fällen wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern.

In diesem Bereich hat der Zoll kürzlich sein digitales Angebot erweitert. Mit der neuen IT-Anwendung "Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) können Bürger*innen und auch Unternehmen, die nicht Teilnehmer am ATLAS-System sind, in einem Nicht-EU-Land bestellte Kleinsendungen bis 150 Euro und private Geschenksendungen bis 45 Euro einfach und effizient selber über das Zollportal online anmelden und sich damit in vielen Fällen den Weg zum Zollamt sparen.

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unter www.zoll.de bzw. nutzt den dort zur Verfügung gestellten Chatbot "TinA".

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Hauptzollamt Saarbrücken
Maike Ames
Telefon: 0681 8308 - 0033
E-Mail: presse.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
www.zoll.de

20.11.2023 – 00:11

POL-SBR-STADT: Gefährliche Körperverletzung unter Einsatz eines Messers und eines Bierkruges

In der Nacht von Samstag auf Sonntag ereignete sich gegen Mitternacht und 30 Minuten im Bereich des Birnengäßchens in Saarbrücken eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen junger Männer im Alter von 17 bis 42 Jahren. Die Hintergründe der Tat sind bisher unbekannt und werden Gegenstand weiterer Untersuchungen sein. Nach den derzeitigen Ermittlungen wurde einer der Beteiligten durch einen Schlag mit einem Bierkrug im Gesicht verletzt, während ein anderer Beteiligter eine Stichverletzung unterhalb der linken Schulter erlitten haben soll. Das vermutlich bei der Tat verwendete Messer wurde sichergestellt. Beiden Verletzten wurde eine ausreichende ambulante Versorgung zuteil. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt unter der Telefonnummer 0681/9321-233 in Verbindung zu setzen.

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Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24