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Neunkirchen: Polizei ermittelt nach zwei Vorfällen

Am gestrigen Freitag sowie in der Nacht zum Samstag erhielt die saarländische Polizei in zwei Fällen Mitteilungen über volksverhetzende Parolen. Die Abteilung Staatsschutz des Landespolizeipräsidiums betreibt nun entsprechende Ermittlungsverfahren.

Foto: unsplash

Saarbrücken/Neunkirchen/St.Wendel (ost)

Am gestrigen Freitag (14.06.2024) und in der Nacht zum Samstag (15.06.2024) wurden der saarländischen Polizei in zwei Fällen Berichte über volksverhetzende Äußerungen mehrerer Personen gemeldet. Die Polizei griff in beiden Fällen vor Ort ein. Die Abteilung Staatsschutz des Landespolizeipräsidiums leitet nun entsprechende Ermittlungen ein.

Im ersten Fall erhielt die Polizei am Freitag, den 14.06.2024 gegen 22:40 Uhr die Meldung eines Gastwirts aus der Innenstadt von St. Wendel, dass in der Nähe seines Lokals eine größere Gruppe von Personen volksverhetzende Parolen rief und den Hitlergruß zeigte. Die Meldung wurde nach Befragung von Zeugen und Sicherstellung von Beweisen vor Ort bestätigt.

Die Polizeikräfte vor Ort kontrollierten die verdächtige Gruppe. Es handelte sich um acht Personen im Alter von 16 bis 27 Jahren aus dem Landkreis St. Wendel, von denen einige bereits polizeibekannt waren. Nach den erforderlichen Maßnahmen für die Ermittlungen erhielten alle Personen einen Platzverweis.

Im zweiten Fall erhielt die Polizei am frühen Samstagmorgen gegen 02:50 Uhr die Meldung, dass in einer Gaststätte in Schiffweiler eine Schlägerei kurz bevorstand und mehrere Personen rechtsextreme Parolen riefen. Bis zum Eintreffen der Polizei wurden die betreffenden Personen aus der Gaststätte verwiesen und hatten sich bereits entfernt. Ersten Ermittlungen zufolge riefen vier Personen ausländerfeindliche Parolen zu einem bekannten Popsong und zeigten teilweise den Hitlergruß.

Während der polizeilichen Untersuchung vor Ort kehrte die Gruppe zur Gaststätte zurück. Es handelte sich um drei Männer im Alter von 20 bis 23 Jahren und eine 19-jährige Frau, alle aus dem Landkreis Neunkirchen. Die Polizisten ergreifen auch hier erste Maßnahmen gegen die Verdächtigen und erteilten allen einen Platzverweis. Bemerkenswert ist, dass die Gruppe ihr Verhalten auch in Anwesenheit der Polizei fortsetzte und eine Person „Sieg Heil“ rief. Erst nach und nach beendeten die Personen ihr Verhalten und folgten schließlich dem Platzverweis.

Die Polizei leitete in beiden Fällen Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Zeigens verfassungswidriger Symbole und Kennzeichen terroristischer Organisationen ein. Die Ermittlungen, die von der Abteilung Staatsschutz im Landespolizeipräsidium übernommen wurden, sind noch im Gange.

Quelle: Presseportal

nf24