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Saarbrücken: Einreiseversuch trotz bestehendem Verbot

Ein russischer Staatsangehöriger wurde am Grenzübergang kontrolliert, obwohl er ein Einreiseverbot für Deutschland hatte.

Symbolbild
Foto: Presseportal.de

Saarbrücken (ost)

Im Zuge der vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen wurde gestern Mittag ein russischer Staatsbürger am Grenzübergang BAB Saarbrücken – Goldene Bremm kontrolliert. Der Mann wies einen gültigen französischen Aufenthaltstitel sowie einen Reiseausweis für Flüchtlinge vor.

Die Überprüfung ergab ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland, das bis zum 11. April 2026 gilt. Der 38-jährige Mann war bereits 2014 nach Deutschland eingereist und wurde 2015 wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in zehn Fällen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Nach der Haftentlassung wurde er ausgewiesen und mit dem genannten Wiedereinreiseverbot belegt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Russe am Nachmittag nach Frankreich zurückgeschickt.

Quelle: Presseportal

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