Die Polizei vollstreckte am 27.08.2025 Durchsuchungsbeschlüsse in NRW nach monatelangen Ermittlungen zu Geldautomatensprengungen aus dem Jahr 2024.
Saarbrücken: Geldautomatensprengungen im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen führen zu Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen
Saarland/Nordrhein-Westfalen. (ost)
Nach langwierigen Untersuchungen durch das Landeskriminalamt Saarland im Zusammenhang mit drei Geldautomatensprengungen, durchsuchte die Polizei am Mittwoch, den 27.08.2025, 18 Standorte in Nordrhein-Westfalen und vollstreckte dabei auch mehrere Haftbefehle.
Nach ausführlichen Ermittlungen durch die Spezialabteilung beim Landeskriminalamt der Polizei Saarland wurde ein Zusammenhang zwischen drei Geldautomatensprengungen in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen im Jahr 2024 festgestellt, was zu den Durchsuchungsaktionen am 27.08.2025 führte.
Die gesamten 18 Durchsuchungsstandorte befanden sich ausschließlich in Nordrhein-Westfalen. Es besteht der Verdacht, dass die Personen eine kriminelle Vereinigung unterstützt haben und Beihilfe zur Durchführung von Geldautomatensprengungen geleistet haben, indem sie den ausführenden Tätern logistische Unterstützung boten. Gegen vier Personen wurden in diesem Zusammenhang Haftbefehle vollstreckt.
Die Einsatzkräfte aus Nordrhein-Westfalen und dem Saarland führten die Maßnahmen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken durch. Zudem wurde die logistische Unterstützung durch das Projekt „Internal Security Fund (ISF) Lumen“ der Polizeidirektion Osnabrück gewährleistet. Dies ist ein Finanzinstrument der Europäischen Union zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Europa.
Die Saarländische Polizei bedankt sich – besonders bei den Kolleginnen und Kollegen der Polizei Nordrhein-Westfalen – für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.
Quelle: Presseportal