Die Bundespolizei nahm einen 30-jährigen afghanischen Staatsangehörigen fest, der wegen Brandstiftung gesucht wurde. Ein anderer Mann konnte eine Erzwingungshaft wegen einer nicht gezahlten Geldbuße vermeiden.
Saarbrücken: Gesuchter Straftäter gestellt

Saarbrücken (ost)
Am Freitag, dem 21. März 2025, gegen 16:30 Uhr, führten die Einsatzkräfte der Bundespolizei eine Kontrolle an einem grenzüberschreitenden Bus aus Frankreich durch. Bei der Überprüfung konnte ein 30-jähriger Mann keine Ausweisdokumente vorzeigen, weshalb er die Beamten zum Bundespolizeirevier Saarbrücken-Goldene Bremm begleiten musste. Durch den Abgleich seiner Fingerabdrücke konnte die Identität des Mannes eindeutig festgestellt werden. Er war in das polizeiliche Fahndungssystem als afghanischer Staatsbürger im Alter von 30 Jahren mit einem europäischen Haftbefehl wegen Brandstiftung eingetragen.
Noch am selben Tag wurde er einem Richter vorgeführt, der den Untersuchungshaftbefehl bestätigte. Anschließend wurde der 30-Jährige inhaftiert und muss nun bis zu seinem Gerichtsverfahren in einer Justizvollzugsanstalt bleiben.
Zur gleichen Zeit überprüfte die Bundespolizei am Flughafen Saarbrücken einen 51-jährigen Mann, der gerade aus der Türkei zurückgekehrt war, in einer völlig anderen Angelegenheit. Die grenzpolizeiliche Einreisekontrolle ergab einen Haftbefehl wegen einer unbezahlten Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit. Ein ungewöhnlicher Fall: Der Deutsche hatte in der Vergangenheit einen Behindertenparkplatz mit seinem Auto blockiert, erhielt eine Verwarnung – zahlte jedoch nicht. Deshalb wurde der 51-Jährige gesucht und mit einem Haftbefehl belegt. Da er die Geldbuße von 30 EURO plus zusätzlichen Verfahrenskosten von 86 EURO vor Ort bezahlen konnte, vermied er eine ein-tägige Erzwingungshaft und durfte den Flughafen in Saarbrücken als freier Mann verlassen.
Quelle: Presseportal