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Saarbrücken: Goldschmuggel verhindert, Am Flughafen nicht angemeldete Waren im Wert von 5.500 Euro entdeckt

Der Saarbrücker ZOLL fand unangemeldeten Goldschmuck und eine Brille im Gepäck eines Ehepaares. Steuerstrafverfahren wurde eröffnet, Eheleute zahlten 1028,83 Euro Steuern.

Quelle: Hauptzollamt Saarbrücken
Foto: Presseportal.de

Saarbrücken (ost)

Letztes Wochenende hat der ZOLL aus Saarbrücken am Flughafen Saarbrücken nicht deklarierten neuen Goldschmuck und eine neue Brille im Gepäck und am Körper eines Ehepaars entdeckt. Gemäß der beigefügten Rechnung hatte der Goldschmuck einen Gesamtwert von 5.000 Euro, die Brille einen Wert von 500 Euro. Die Eheleute kehrten von einem Aufenthalt in der Türkei zurück, durchquerten nach ihrer Ankunft mit ihrem Gepäck den grünen Kanal für nicht anmeldepflichtige Waren und wurden dann vom Zoll kontrolliert.

„Jedes Produkt, das außerhalb der Europäischen Union erworben wurde und die Reisefreimenge übersteigt, muss im roten Kanal für anmeldepflichtige Waren beim ZOLL angemeldet werden“, erklärte Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.

Beiden Reisenden wurde vor Ort ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Nach Zahlung der fälligen Steuer in Höhe von 1028,83 Euro konnten die Eheleute den Schmuck und die Brille mitnehmen.

Zusätzliche Information:

Auf der Website des Zolls (www.zoll.de) können Informationen zu den Zollbestimmungen und den aktuellen Reisefreimengen nachgelesen werden.

Quelle: Presseportal

nf24