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Saarbrücken: Haftbefehle vollstreckt

Die Bundespolizei nimmt zwei gesuchte Personen fest, die Ersatzfreiheitsstrafen in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen müssen.

Foto: unsplash

Saarbrücken (ost)

Am Donnerstag (30.07.2026) wurden zwei Haftbefehle von der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken vollstreckt. Ein Mann im Alter von 32 Jahren wird insgesamt 80 Tage in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) verbringen müssen. Eine 29-jährige Frau wird ebenfalls 30 Tage in einer JVA verbringen müssen.

Am Donnerstag um 15:50 Uhr führte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen eine Kontrolle an einem 32-jährigen Gambier am Grenzübergang der Bundesautobahn 8, Moseltal, Landesgrenze zu Luxemburg durch.

Bei der Identitätsprüfung stellte sich heraus, dass der Mann zwei Haftbefehle hatte. Ein Haftbefehl wurde wegen einer nicht bezahlten Geldbuße von 500 Euro erlassen. Da er nicht zahlte, wurde eine Erzwingungshaft von 20 Tagen angeordnet. Der zweite Haftbefehl wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz beruhte auf einer Geldstrafe von 4.800 Euro. Für den Fall der Nichtzahlung wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen angeordnet.

Da der 32-Jährige weder die Geldbuße noch die Geldstrafe begleichen konnte, wurden beide Haftbefehle vollstreckt. Anschließend brachten die Einsatzkräfte der Bundespolizei den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafen in eine Justizvollzugsanstalt.

Gegen 17:30 Uhr wurde eine 29-jährige französische Staatsangehörige in Saarbrücken einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen die Französin ein aktueller Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis besteht. Da sie die Geldstrafe von 1.800 Euro nicht zahlte – und auch zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht bezahlen konnte – wurde sie von den Einsatzkräften zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in eine JVA gebracht.

Quelle: Presseportal

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