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Saarbrücken: Internationaler Haftbefehl vollstreckt

Die Bundespolizei vollstreckte einen internationalen Haftbefehl gegen den Fahrer eines gestohlenen PKW aus Frankreich, der illegalen Drogenhandel und kriminelle Vereinigung vorgeworfen wird.

Foto: Depositphotos

Saarbrücken (ost)

Früh am Samstagmorgen führte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Kontrollen an der Binnengrenze im Bereich der BAB 6 – Goldene Bremm eine Überprüfung an einem aus Frankreich kommenden PKW durch. Der Fahrer des Fahrzeugs, in dem insgesamt vier Franzosen saßen, fiel den Beamten aufgrund seiner undeutlichen Sprache auf. Bei der anschließenden Fahndungsabfrage stellte sich heraus, dass der 34-jährige Mann von den französischen Behörden mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde. Ihm wird illegaler Drogenhandel und die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Darüber hinaus kamen im Zuge der weiteren Kontrolle weitere Details ans Licht. Der Peugeot war als gestohlen gemeldet und die angebrachten Kennzeichen stimmten nicht mit der Identifizierungsnummer des Fahrzeugs überein, da sie ebenfalls gestohlen waren. Das Auto hatte daher keinen gültigen Versicherungsschutz. Zusätzlich besaß der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis und war unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol unterwegs. Der Fahrer wird daher wegen mehrerer Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde er zur Auslieferung nach Frankreich in die JVA Saarbrücken gebracht.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde zudem ein Betrag von 940 Euro in bar gefunden, der laut Aussage der Insassen dem Beifahrer gehörte. Bei der Durchsuchung des Beifahrers fanden die Beamten eine geringe Menge illegaler Betäubungsmittel, weshalb er wegen unerlaubter Einfuhr von Cannabis angezeigt wurde. Anschließend durfte der 21-Jährige die Dienststelle verlassen.

Dasselbe galt für einen 32-jährigen Mann auf dem Rücksitz, bei dem ebenfalls eine geringe Menge illegaler Betäubungsmittel gefunden wurde.

Quelle: Presseportal

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