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Saarbrücken: Schleusung vereitelt, sieben Personen zurückgewiesen

Die Bundespolizei stoppte eine Schleusung an der Binnengrenze und wies sieben Personen wegen fehlender Einreisedokumente zurück. Der Fahrer und die Insassen hatten keine Buchungsbestätigung für ihre angebliche Städtereise nach Wien.

Foto: unsplash

Saarbrücken (ost)

Im Zuge der temporären Wiedereinführung von Kontrollen an der Binnengrenze wurde gestern Abend in der Nähe der BAB 6 – Goldene Bremm ein PKW mit Pariser Kennzeichen überprüft, der mit acht Personen besetzt war. Der 36-jährige Fahrer konnte seine Identität ordnungsgemäß nachweisen, aber die anderen Insassen konnten dies nicht. Die Bangladescher im Alter von 16 bis 18 Jahren hatten nicht die erforderlichen Dokumente für die Einreise. Auf die Frage nach ihrem Reiseziel gaben sie einstimmig an, dass sie auf dem Weg zu einem eintägigen Städtetrip nach Wien seien. Sie hatten den Fahrer für dieses Vorhaben engagiert, nachdem sie auf ihn durch einen Flyer aufmerksam geworden waren, auf dem sein bangladeschisch klingender Name ihr Interesse geweckt hatte.

Weitere Untersuchungen ergaben, dass der Fahrer tatsächlich bangladeschischer Staatsbürger ist und als selbstständiger Berufskraftfahrer seine Dienste bewirbt. Er erklärte, dass er von einem der Insassen für die Fahrt nach Wien gegen eine Pauschale von 3.000 Euro gebucht worden war, was er durch den Chatverlauf eines Nachrichtendienstes nachweisen konnte. Ein geplanter Rücktransport war in dieser Historie nicht ersichtlich, aber der Fahrer behauptete, dass dieser für den nächsten Tag geplant sei. Obwohl die Bundespolizisten dies nicht widerlegen konnten, hatten sie dennoch Zweifel an diesen Aussagen. Weder der Fahrer noch die Insassen konnten eine Buchungsbestätigung für die geplante Übernachtung in Wien vorlegen, was in einem solchen Fall eher ungewöhnlich ist.

Gegen die sieben Bangladescher im Alter von 16 bis 18 Jahren wurde ein Verfahren wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise nach Deutschland eingeleitet. Ihnen wurde die Einreise verweigert und sie wurden nach Frankreich zurückgeschickt. Alle erklärten sich bereit, nach Paris zurückzukehren.

Der 36-jährige Fahrer übernahm den Rücktransport, wird aber ebenfalls zur Verantwortung gezogen, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Schleusung eingeleitet wurde.

Quelle: Presseportal

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