Wichtige Hinweise zum Medienzentrum. Einrichtung im Landratsamt Saarlouis für Medienbetreuung bei Beisetzung von Simon Bohr.
Saarlouis: Trauergottesdienst und Beisetzung des getöteten Polizeibeamten
Saarbrücken/Saarlouis (ost)
Zum Gedenken an den Trauergottesdienst, der morgen, am Samstag, den 30. August 2025, in der evangelischen Kirche in Saarlouis stattfindet, sowie an die Beisetzung auf dem Friedhof „Neue Welt“, wird im Landratsamt Saarlouis ein Medienzentrum eingerichtet. Die Medienbetreuung wird von der Pressestelle der Landespolizeidirektion durchgeführt. Vorab gibt die Saarländische Polizei wichtige organisatorische Informationen bekannt.
Das Medienzentrum öffnet um 09:00 Uhr und befindet sich im großen Besprechungsraum im Landratsamt Saarlouis (Adresse: Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 in 66740 Saarlouis). Es stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zum Medienzentrum erfolgt aufgrund von Sperrmaßnahmen über die Neue-Brauerei-Straße oder den Luxemburger Ring.
Die Pressestelle der Landespolizeidirektion wird die Medienvertreterinnen und -vertreter betreuen. Informationen zum geplanten Ablauf werden im Rahmen eines Briefings um 09:15 Uhr bereitgestellt. Der Zugriff auf den Stream ist nur über einen SDI-Link im Medienzentrum möglich. Ein externer Zugriff von außerhalb ist nicht gestattet.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 21 h LuftVO das Aufsteigen von Drohnen im Bereich der Kirche und des Friedhofs – mit Ausnahme einer Drohne zur Dokumentation des polizeilichen Einsatzes – verboten ist. Nähere Informationen dazu werden im geplanten Briefing im Medienzentrum gegeben.
In der Nähe des Friedhofs „Neue Welt“ wird ein Mediensammelpunkt an der Einmündung Metzer Straße / Hauptstraße eingerichtet. Die Zufahrt zu diesem Sammelpunkt ist aufgrund der Sperrmaßnahmen aufgrund eines geplanten Trauermarschs von der Kirche zum Friedhof nur bis 11:15 Uhr und ausschließlich aus Richtung Innenstadt / Metzer Straße möglich.
Es wird erneut betont, dass die Familie ausdrücklich wünscht, dass der Trauergottesdienst und die Beisetzung ohne die Teilnahme von Pressevertreterinnen und -vertretern stattfinden. Es sollte daher von jeglichen Aufnahmen – sowohl in der Kirche als auch auf dem Friedhof – abgesehen werden.
Quelle: Presseportal