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Aktuelle Blaulichtmeldungen am 20.12.2023 in Sachsen-Anhalt

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen-Anhalt vom 20.12.2023

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

20.12.2023 – 12:00

BPOLI MD: 1680 Euro entfernt von Weihnachten in Freiheit: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen 30-Jährigen

Am Dienstag, dem 19. Dezember 2023 wurde eine Streife der Bundespolizei, die am Hauptbahnhof Magdeburg im Einsatz war, um 18:50 Uhr auf einen 30-jährigen Mann aufmerksam und führte eine Kontrolle an ihm durch. Bei der Überprüfung seiner Identität in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz einen offenen Haftbefehl gegen den Mann aus Gaza hatte. Laut diesem Haftbefehl wurde der Mann im April 2022 vom Amtsgericht Radolfzell wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Er zahlte 720 Euro an die Gerichtskasse, aber die restlichen 1680 Euro blieben unbezahlt. Da der Verurteilte der Vorladung nicht nachkam, seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gab und somit der Strafvollstreckung entging, wurde der Haftbefehl von der zuständigen Staatsanwaltschaft erst 4 Tage vor der Festnahme des Mannes erlassen. Die Beamten informierten ihn über den Haftbefehl und nahmen ihn fest. Obwohl ihm ein erlaubter Telefonanruf gewährt wurde, konnte der 30-Jährige den ausstehenden Betrag nicht begleichen. Daher wurde er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen für die nächsten 84 Tage an die Justizvollzugsanstalt Burg überstellt. Die zuständige Behörde wurde über die Festnahme und die Durchführung der Maßnahme durch die Bundespolizei informiert.

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Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
Mobil: +49 (0) 152 / 04617860
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir

20.12.2023 – 07:00

HZA-MD: Gefährliches FeuerwerkZoll kontrolliert Pakete und findet kiloweise illegale Pyrotechnik

In Magdeburg hat der Zoll knapp 300 Kilogramm illegalen Feuerwerks beschlagnahmt. Bei der Überprüfung verdächtiger Paketsendungen wurde die Pyrotechnik entdeckt.

Jedes Jahr werden vor den Silvesterfeierlichkeiten Feuerwerkskörper nach Deutschland geschmuggelt. In der vergangenen Woche hat das Hauptzollamt Magdeburg daher verstärkt Paketsendungen kontrolliert, die möglicherweise illegale Pyrotechnik enthielten. Dabei wurden innerhalb von drei Tagen insgesamt knapp 300 Kilogramm nicht zugelassene Feuerwerkskörper in verschiedenen Sendungen sichergestellt. Das ist fast das Zehnfache der Menge, die der Zoll in Sachsen-Anhalt im letzten Jahr beschlagnahmt hat.

"Illegale Pyrotechnik stellt eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Bürger dar", warnt André Schneevoigt vom Hauptzollamt Magdeburg. "Jedes Jahr werden die Notaufnahmen zu Silvester mit Menschen gefüllt, die sich durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern schwer verletzen, insbesondere an den Händen und Ohren. Nur zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit, nicht nur für den Besitzer selbst, sondern auch für Unbeteiligte in der Nähe. Daher ist es umso wichtiger, dass der Zoll seinen Beitrag zum Schutz der Bürger leistet", fügt Schneevoigt hinzu.

Die Empfänger der nicht zugelassenen Feuerwerkskörper erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Zusatzinformationen:

In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen sein. Bei importierten Waren fehlt häufig eine solche Zulassung. Es ist auch möglich, dass gefälschte Zulassungszeichen auf im Ausland gekauften Artikeln angebracht sind. Fehlt die Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist in Deutschland für die Erteilung von Zulassungen zuständig. Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Feuerwerkskörpern finden Sie auf den Internetseiten der BAM.

Folgende Regeln gelten grundsätzlich:

- Feuerwerkskörper müssen bei der Einfuhr und beim Durchgang durch ein Drittland immer beim Zoll angemeldet werden. - Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen das ganze Jahr über von Personen ab 12 Jahren eingeführt werden. - Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich das ganze Jahr über von Personen ab 18 Jahren eingeführt werden. Davon ausgenommen sind pyrotechnische Gegenstände, die nur mit einer speziellen Erlaubnis vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen. Hierzu gehören zum Beispiel Raketen mit mehr als 20 Gramm Nettosprengstoffmasse, sogenannte Schwärmer sowie Knallkörper und Knallkörperbatterien mit einem Blitzknallsatz. - Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 ist immer eine spezielle Erlaubnis erforderlich. - Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. Es wird immer ein Strafverfahren eingeleitet. - Eingeführte, nicht zugelassene Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Es werden keine Freimengen gewährt.

Bei der Mitnahme von Feuerwerkskörpern aus EU-Mitgliedstaaten gelten die Bestimmungen für Reisen aus sogenannten Drittländern - mit Ausnahme der oben genannten Anmeldepflicht - entsprechend. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch aus Frankreich, den Niederlanden oder Polen nur zugelassene Feuerwerkskörper mitgebracht werden dürfen.

Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den zuständigen Behörden der Bundesländer und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die Zollverwaltung unterstützt die für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden bei der Überwachung der Einfuhr, des Durchgangs und des Verbringens von explosionsgefährlichen Stoffen im Rahmen ihrer Mitwirkungsbefugnisse.

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Hauptzollamt Magdeburg
Andre Schneevoigt
Telefon: 0391/5074-1287
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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