Ein 40-jähriger Pole wurde wegen Erschleichens von Leistungen festgenommen. Trotz fehlender Zahlung oder Strafantritt wurde ein Haftbefehl vollstreckt.
Effizienz der Bundespolizei: Haftbefehl vollstreckt
Halle (Saale) (ost)
Offensichtlich hat ein 40-jähriger Mann trotz einer früheren Verurteilung nichts gelernt und muss nun die Konsequenzen tragen: Am Mittwoch, dem 13. März 2024, nutzte er einen Intercityexpress von Berlin nach Halle (Saale), ohne eine gültige Fahrkarte zu besitzen. Der entstandene Schaden betrug 62,20 Euro. Gegen 14:00 Uhr bat ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn die Bundespolizei um Hilfe bei der Identifizierung des Reisenden. Bei der Ankunft des Zuges am Gleis sechs des Hauptbahnhofs erwartete eine Streife den Mann. Da die Identität des polnischen Staatsbürgers vor Ort nicht festgestellt werden konnte, brachten die Beamten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof Halle (Saale). Dort konnten seine Personalien eindeutig festgestellt werden. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover gegen ihn vorlag, der erst an diesem Tag ausgestellt worden war. Der Mann war zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt worden, da er Leistungen erschlichen hatte. Da er weder die Strafe bezahlt noch der Aufforderung zur Haftantritt nachgekommen war, wurde der Haftbefehl erlassen. Die Beamten informierten ihn darüber, nahmen ihn fest und boten ihm an, die geforderten 600 Euro sofort zu zahlen. Da er dazu nicht in der Lage war, wurde er in ein nahegelegenes Gefängnis gebracht. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück suchte ebenfalls nach dem 40-Jährigen, um ihn wegen Leistungserschleichung zu vernehmen. Die zuständigen Behörden wurden über die Festnahme, die Haft und den neuen Aufenthaltsort informiert. Der Festgenommene erhielt außerdem eine weitere Anzeige wegen des aktuellen Vorfalls der Leistungserschleichung.
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Sachsen-Anhalt für 2022
Im Jahr 2022 gab es in Sachsen-Anhalt insgesamt 67.441 Verkehrsunfälle. Davon waren 7.603 Unfälle mit Personenschaden, was 11,27% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden waren 975, was 1,45% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel machten 488 Fälle aus, was 0,72% aller Unfälle entspricht. Der Großteil der Unfälle, nämlich 58.375, waren Übrige Sachschadensunfälle, was 86,56% entspricht. Innerorts ereigneten sich 44.732 Unfälle (66,33%), außerorts (ohne Autobahnen) 18.494 Unfälle (27,42%) und auf Autobahnen 4.215 Unfälle (6,25%). Insgesamt gab es 152 Getötete, 1.894 Schwerverletzte und 7.743 Leichtverletzte auf den Straßen in Sachsen-Anhalt.
2022 | |
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Verkehrsunfälle insgesamt | 67.441 |
Unfälle mit Personenschaden | 7.603 |
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 975 |
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 488 |
Übrige Sachschadensunfälle | 58.375 |
Ortslage – innerorts | 44.732 |
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 18.494 |
Ortslage – auf Autobahnen | 4.215 |
Getötete | 152 |
Schwerverletzte | 1.894 |
Leichtverletzte | 7.743 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)