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Fahren ohne Führerschein und Reisen ohne Zugticket: Haftbefehl und Strafanzeige

Die Bundespolizei wurde über zwei Leistungserschleichungen informiert. Einer der Männer wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgenommen, der andere erhält eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen.

Foto: unsplash

Stendal (ost)

Am Dienstag, dem 30. Januar 2024, informierte eine Zugbegleiterin die Bundespolizei gegen 13:30 Uhr über zwei Fälle von Schwarzfahren auf der Strecke von Rathenow nach Stendal. Ersten Erkenntnissen zufolge benutzten zwei Männer im Alter von 29 und 44 Jahren einen Regionalzug, ohne im Besitz eines gültigen Fahrscheins zu sein. Daraufhin rief die Zugbegleiterin die Bundespolizei an und bat um Hilfe. Eine alarmierte Streife erwartete die Ankunft des Zuges auf dem Bahnsteig am Hauptbahnhof Stendal, nahm die beiden mutmaßlichen Straftäter in Empfang und brachte sie zur nahegelegenen Dienststelle der Bundespolizei, um ihre Identität zweifelsfrei festzustellen. Der 44-jährige Mann aus Polen konnte nach Überprüfung seiner Personalien die Räumlichkeiten wieder verlassen. Gegen ihn wird eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung erstattet. Sein Landsmann hatte weniger Glück. Er konnte den Bundespolizisten keine Ausweisdokumente vorlegen. Mithilfe eines Fingerabdruckscans konnten seine Personalien ermittelt werden. Nach Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Passau nach ihm mittels eines Haftbefehls sucht. Genau ein Jahr zuvor wurde er vom Amtsgericht Passau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1.375 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt. Weder zahlte der Verurteilte die geforderte Strafe, noch trat er die Haftstrafe an. Daher wurde der Haftbefehl im September 2023 erlassen. Dieser wurde ihm von den Beamten eröffnet. Da der Gesuchte den offenen Betrag nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die zuständige Behörde wurde entsprechend informiert. Zudem wird gegen ihn auch eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung erstattet.

Kontakt:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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