Ein 44-Jähriger wurde im Zug kontrolliert und aufgrund eines offenen Haftbefehls festgenommen. Er konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und wurde inhaftiert.
Geldstrafe oder Gefängnis: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Magdeburg (ost)
Am Mittwoch, dem 21. Februar 2024, wurde um 12:25 Uhr ein 44-jähriger Mann in einem Regionalzug von Berlin nach Magdeburg von einer Streife der Bundespolizei entdeckt und überprüft. Die Kontrolle seiner Identität in der polizeilichen Fahndungsdatenbank ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Im September 2023 wurde er vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Diebstahls in fünf Fällen zu einer Geldstrafe von 2700 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Da er bisher nicht gezahlt hatte, untergetaucht war und trotz Vorladung nicht zur Haftantritt erschien, wurde im Januar dieses Jahres der Haftbefehl erlassen. Die Polizisten informierten ihn darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg.
Da der Verurteilte die Strafe nicht bezahlen konnte, übergaben ihn die Bundespolizisten am selben Tag an das nächstgelegene Gefängnis. Die zuständige Behörde wurde über die Festnahme und die Durchführung der Maßnahme informiert.
Kontakt:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
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X: @bpol_pir
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.