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Haftbefehl vollstreckt: Bundespolizei schnappt Mann wegen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Ein Mann wurde auf dem Magdeburger Hauptbahnhof festgenommen, nachdem die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Er war zuvor wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden.

Foto: Depositphotos

Magdeburg/Dessau (ost)

Am Freitag, dem 9. Februar 2024, entdeckte eine Patrouille der Bundespolizei gegen 01:30 Uhr einen Mann am Hauptbahnhof Magdeburg und führte eine Kontrolle durch. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Identität im Polizeifahndungssystem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau nach dem 36-jährigen Mann per Haftbefehl suchte. Bereits im Februar 2020 wurde er vom Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen des Verwendens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 4.400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen verurteilt. Der Deutsche beglich einen Großteil der Geldstrafe, aber dann blieben die Zahlungen aus. Da er trotz einer Ladung nicht zur Strafvollstreckung erschien, erließ die Staatsanwaltschaft im November des letzten Jahres den Haftbefehl zur Durchsetzung. Die Beamten eröffneten dem Mann diesen Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle. Der Festgenommene konnte den Restbetrag von 520 Euro nicht aufbringen. Daher brachten die Bundespolizisten den Gesuchten in eine Justizvollzugsanstalt und informierten die zuständige Behörde über seinen vorläufigen Aufenthaltsort.

Kontakt:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24