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Haftstrafe wegen Entziehung elektrischer Energie: Gesuchter muss ins Gefängnis

Am Donnerstag wurde ein 31-Jähriger aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls festgenommen. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen ausstehender Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe.

Foto: Depositphotos

Lutherstadt Wittenberg (ost)

Am Donnerstag, dem 21. März 2024, wurde ein 31-jähriger Mann um 10:15 Uhr am Hauptbahnhof Lutherstadt Wittenberg von einer Streife der Bundespolizei überprüft. Bei der Kontrolle seiner Identität im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg ihn per Haftbefehl suchte.

Der Deutsche wurde im September 2022 vom Amtsgericht Schönebeck wegen Diebstahls von elektrischer Energie zu einer Geldstrafe von 2800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht bezahlte und auch nicht zum Strafantritt erschien, wurde im Februar dieses Jahres der Haftbefehl ausgestellt. Die Polizeibeamten informierten ihn darüber und nahmen ihn fest. Da er das Geld nicht aufbringen konnte, wurde er inhaftiert und in ein Gefängnis gebracht. Die Staatsanwaltschaft wurde über die Festnahme, die Umsetzung des Haftbefehls und den aktuellen Aufenthaltsort des Gesuchten informiert.

Kontakt:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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