Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen-Anhalt vom 21.11.2023
Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 21.11.2023 aus Sachsen-Anhalt
Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
BPOLI MD: Entlaufenes Schaf im Gleis führt zu Streckensperrung und Polizei-einsatz
Am Montag, dem 20. November 2023 erhielt die Bundespolizei telefonisch gegen 08:00 Uhr eine Meldung von der Notfallleitstelle der Bahn, dass sich auf der Bahnstrecke von Dessau nach Roßlau ein Schaf auf den Gleisen befindet. Eine Streife des Bundespolizeireviers Dessau machte sich sofort auf den Weg zum Einsatzort, um das Weidetier so schnell wie möglich von der Strecke zu vertreiben. In der Zwischenzeit erhielten die vorbeifahrenden Züge den Befehl, langsam zu fahren. Als die Einsatzkräfte vor Ort ankamen, wurde die Strecke um 08:18 Uhr gesperrt. Das Schaf konnte kurze Zeit später eingefangen und zurück auf seine Weide getrieben werden. Um 08:24 Uhr wurde die Strecke wieder freigegeben. Als Ursache für das Entweichen des Schafes stellten sich zwei umgestürzte Weidezäune heraus. Diese wurden von den Bundespolizisten schnell wieder aufgestellt. Die Ermittlungen zum Eigentümer dauern an.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass bei der Haltung von Nutz- und Weidetieren darauf geachtet werden muss, dass sie sicher untergebracht sind. In Fällen wie diesem wird immer überprüft, ob dem Tierhalter ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Wenn einem Tierhalter eine Pflichtverletzung nachgewiesen wird, kann er gemäß der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung mit einem Bußgeld belegt werden, wenn es zu Zugverspätungen oder Zugausfällen kommt. Darüber hinaus kann er für eventuelle Sachschäden an betroffenen Zügen oder Bahngleisen auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Glücklicherweise kam es gestern nicht zu einer Kollision des Zuges mit dem Tier.
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BPOLI MD: 25-Jähriger prellt die Zeche, täuscht Diebstahl vor und leistet Wi-derstand gegen Bundespolizisten
Am Abend des Montags, den 20. November 2023, trank ein 25-jähriger Mann in der Lounge des Hauptbahnhofs Halle/Saale verschiedene alkoholische Getränke. Als die Angestellte später bezahlen wollte, gab er widersprüchliche Informationen über den Verbleib seiner Geldbörse. Er behauptete unter anderem, dass sie ihm während seines Aufenthalts in der Lounge gestohlen worden sei. Die Angestellte überprüfte daraufhin kurzerhand die Videoaufnahmen aus dem Bereich. Da sie keinerlei Hinweise auf den vermeintlichen Diebstahl fand, informierte sie eine Streife der Bundespolizei. Diese kontrollierte den Mann, der ähnliche Angaben über den Verbleib seiner Geldbörse machte. Er teilte den Einsatzkräften mit, dass er seinen Personalausweis in der Tasche am Hosenbein bei sich trug, ihn jedoch nicht aushändigen werde. Als die Bundespolizisten ihm mitteilten, dass sie ihn zur Dienststelle mitnehmen und durchsuchen würden, um das Ausweisdokument zu finden, signalisierte er vorerst seine Kooperation. Auf dem Weg zur Dienststelle änderte er jedoch plötzlich seine Meinung und versuchte, sich der Feststellung seiner Personalien durch Flucht zu entziehen und seinen Arm aus dem Griff des Bundespolizisten zu befreien. Schließlich musste der deutsche Mann zu Boden gebracht, gefesselt und mit Handschellen zur Dienststelle gebracht werden, wo er durchsucht wurde. Der Personalausweis wurde dabei genau an der Stelle gefunden, die der Mann zuvor angegeben hatte. Die Geldbörse wurde jedoch nicht gestohlen, sondern befand sich im Rucksack. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,88 Promille. Ihn erwarten Strafanzeigen wegen Betrugs, Vortäuschung einer Straftat und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
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BPOLI MD: Vermisste 14-Jährige ohne Fahrschein missbraucht Ausweis ihrer Mutter
Am Montag, den 20. November 2023 erhielt die Bundespolizei fernmünd-lich gegen 07:30 Uhr die Meldung von der Leitstelle der Bahn, dass sich in einem Intercityexpress von Hannover nach Berlin eine junge Dame ohne gültigen Fahrschein befindet. Eine sofort alarmierte Streife begab sich zum Ankunftsbahnsteiges des Zuges auf dem Hauptbahnhof Stendal, um den Sachverhalt zu übernehmen. Der Zugbegleiter gab an, dass die 14-Jährige bei der Kontrolle keinen erforderlichen Fahrschein vorweisen konnte. Die junge Dame händigte den Einsatzkräften eine französische Identitätskarte aus. Bei dem Lichtbildabgleich stellten die Beamten jedoch Unstimmigkeiten fest und entschieden, die Polizeipflichtige zur weiteren Bearbeitung mit zur Dienststelle zu nehmen. Es stellte sich bei genauerer Inaugenscheinnahme des Ausweises heraus, dass das Mädchen und die Frau auf dem Lichtbild nicht ein und dieselbe Person sind. Des Weiteren wurde festgestellt, dass das Lichtbild nicht mit dem einge-arbeiteten Chip in dem Ausweis übereinstimmt. Eine Überprüfung ihrer Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei, die sie den Bundespolizisten zuvor schriftlich angab, lieferte keinen Ermittlungserfolg. Da die Kräfte vermuteten, dass die Heranwachsende aus Frankreich stammt, nahmen jene Kontakt mit einer Verbindungsdienststelle auf, um die Identität der Person zu klären. Eine Recherche ergab, dass die 14-jährige Französin seit dem 18. November 2023 als vermisst gilt und in Gewahrsam genommen werden soll. Es stellte sich im Nachhinein heraus, dass sie die Identitätskarte ihrer Mutter benutzte. Die französische Identitätskarte stellten die Bundespolizisten als Beweismittel sicher. Die junge Dame wurde in die Obhut des Jugendamtes übergeben. Aufgrund ihrer Handlungen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen sowie des Missbrauchs von Ausweispapieren eingeleitet. Weiterhin bekommt sie eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen falscher Namensangabe.
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BPOLI MD: Nur sieben Tage nach Erlass des Haftbefehls: Mann wird durch Bundespolizisten festgenommen
Der 41-jährige Mann hatte einen schlechten Start in die neue Woche am Montag, den 20. November 2023: Die Bundespolizei kontrollierte ihn am Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der Überprüfung seiner Identität in der Polizeidatenbank stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg einen offenen Haftbefehl gegen ihn hatte. Im Januar dieses Jahres wurde der deutsche Mann vom Amtsgericht Magdeburg wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Da er bisher nicht gezahlt hatte und sich trotz vorheriger Ladung nicht zur Haftstrafe stellte, erließ die zuständige Staatsanwaltschaft am 13. November 2023 den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten informierten den Verurteilten über diesen und nahmen ihn fest, um ihn zur Dienststelle zu bringen. Da der 41-Jährige nicht zahlungsfähig war, wurde er noch am selben Tag an das nächstgelegene Gefängnis übergeben. Die Behörde, die den Haftbefehl ausgestellt hatte, wurde über die Festnahme und Durchführung der Maßnahme durch die Bundespolizisten informiert.
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Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.