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Sachsen-Anhalt: Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 23.03.2024

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen-Anhalt vom 23.03.2024

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

23.03.2024 – 07:40

HZA-MD: Schwarzarbeit: Urteil mit Bewährungsstrafe gegen Arbeitgeber rechtskräftig

Magdeburg, Halle (Saale) (ost)

Das Landgericht Halle, 2. große Strafkammer-Wirtschaftsstrafkammer, hat eine 38-jährige Usbekin aus Halle (Saale) und einen 48-jährigen Albaner aus Petersberg in ihrer Rolle als Arbeitgeber rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 21 Fällen sowie wegen Steuerhinterziehung in 21 Fällen zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten bzw. zwei Jahren verurteilt. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Durch ausführliche Untersuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Halle (Saale) wurde festgestellt, dass die Verurteilten in den Jahren 2013 bis 2017 als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigten, deren Löhne schwarz ausgezahlt wurden. Um diese Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern, nutzten die Verurteilten verschiedene Servicegesellschaften (sog. Scheinfirmen). Die Verurteilten meldeten Arbeitsentgelte nicht gegenüber den Krankenkassen bzw. dem Finanzamt an und enthielten dadurch Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer in Höhe von insgesamt 1,05 Mio. Euro vor.

Hier geht es zur Originalquelle

Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391 / 5074 - 1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

23.03.2024 – 07:15

HZA-MD: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen SchwarzarbeitZoll in Sachsen-Anhalt nimmt Baubranche ins Visier

Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Sangerhausen, Stendal (ost)

Eine Festnahme, neun Straf- sowie sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren und 425 überprüfte Personen bei 23 Objekten. Das sind die Ergebnisse eines erfolgreichen Tages des Hauptzollamts Magdeburg. Am 20. März 2024 war das Hauptzollamt Magdeburg Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Baubranche. Ziel der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bei den Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.

"In Sachsen-Anhalt war das Hauptzollamt Magdeburg mit 101 Einsatzkräften an der bundesweiten Maßnahme beteiligt. Bei 23 Objekten im gesamten Landesgebiet haben wir 425 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie eine Arbeitgeberprüfung durchgeführt." teilt Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg mit. In 59 Fällen sind weitere Ermittlungen der FKS erforderlich. Allein in 25 Sachverhalten besteht der Verdacht, dass nicht der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde.

Die Ermittlungsverfahren wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts, der Urkundenfälschung und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Im Verlauf der Prüfmaßnahmen wurde auf einem Bauvorhaben in Halle (Saale) eine Person angetroffen, gegen die ein Haftbefehl aufgrund offener Geldforderungen vorlag. Die offenen Forderungen konnten hierbei beglichen werden. Im Landkreis Mansfeld-Südharz wurde eine Person vorübergehend festgenommen, da sie die Maßnahme der FKS gestört hatte.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

"Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche. Die ersten Ergebnisse dieser Schwerpunktprüfung zeigen, wie wichtig regelmäßige Prüfungen der FKS zur Sicherung der Sozialsysteme sind." so Schultz weiter.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Hier geht es zur Originalquelle

Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391 / 5074 - 1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24