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Schwarzarbeit: Bewährungsstrafe für Arbeitgeber

Urteil gegen Arbeitgeber wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Verurteilte zahlten Schwarzlohn und verschleierten dies durch Scheinfirmen.

Foto: unsplash

Magdeburg, Halle (Saale) (ost)

Das Landgericht Halle, 2. große Strafkammer-Wirtschaftsstrafkammer, hat eine 38-jährige Usbekin aus Halle (Saale) und einen 48-jährigen Albaner aus Petersberg in ihrer Rolle als Arbeitgeber rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 21 Fällen sowie wegen Steuerhinterziehung in 21 Fällen zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten bzw. zwei Jahren verurteilt. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Durch ausführliche Untersuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Halle (Saale) wurde festgestellt, dass die Verurteilten in den Jahren 2013 bis 2017 als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigten, deren Löhne schwarz ausgezahlt wurden. Um diese Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern, nutzten die Verurteilten verschiedene Servicegesellschaften (sog. Scheinfirmen). Die Verurteilten meldeten Arbeitsentgelte nicht gegenüber den Krankenkassen bzw. dem Finanzamt an und enthielten dadurch Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer in Höhe von insgesamt 1,05 Mio. Euro vor.

Kontakt:

Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391 / 5074 – 1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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