Zwei Männer festgenommen – einer muss 120 Tage, der andere sechs Monate ins Gefängnis.
Trotz geschlossener Schranken: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Anhalt-Bitterfeld, Raguhn und Köthen (ost)
Geschlossene Barrieren und exzessiver Alkoholkonsum brachten zwei Männer am vergangenen Wochenende in Schwierigkeiten: Die Bundespolizei identifizierte die beiden Gesuchten und vollstreckte ihre offenen Haftbefehle: Ein Streifenteam erkannte zuerst am Samstag, den 23. März 2024, gegen 23:30 Uhr einen Mann, der sich auf den Gleisen am Bahnübergang Raguhn befand. Die Bundespolizisten entfernten ihn aus der Gefahrenzone und informierten ihn entsprechend. Er gab an, dass die Barrieren bereits lange geschlossen waren und er nicht länger warten wollte. Nach der Identitätsfeststellung ergab ein Abgleich der Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Der 21-Jährige wurde im Juli des letzten Jahres vom Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 2400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Da der Deutsche weder den ausstehenden Betrag zahlte, noch sich trotz Vorladung dem Strafantritt stellte, wurde im November 2023 der Haftbefehl zur Vollstreckung erlassen. Diesen überbrachten ihm die Bundespolizisten und nahmen den Gesuchten fest. Mit einer sofortigen Zahlung hätte der junge Mann seine Inhaftierung verhindern können. Weder er noch seine kontaktierten Eltern konnten jedoch die hohe Summe aufbringen. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen wurde er daher in eine Justizvollzugsanstalt überführt.
Am nächsten Tag kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Bahnhof Köthen gegen 14:30 Uhr einen 37-jährigen, betrunkenen Mann, bei dem der Abgleich der Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei ebenfalls einen offenen Haftbefehl ergab. Das Amtsgericht Halle (Saale) hatte den bereits mehrfach polizeilich bekannten Deutschen im August 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Verbindung mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Diese war zunächst zur Bewährung ausgesetzt, wurde jedoch widerrufen. Da er trotz Vorladung nicht zum Strafantritt erschien, erging am 11. März 2024 der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Dieser wurde dem Mann mitgeteilt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,73 Promille. Die Bundespolizisten übergaben auch diesen Mann an eine Justizvollzugsanstalt. Die entsprechenden Behörden wurden informiert.
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.