Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen-Anhalt vom 30.12.2025
Aktuelle Blaulichtmeldungen am 30.12.2025 in Sachsen-Anhalt

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
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BPOLI L: Sicher reisen im Vorweihnachtsverkehr- Bilanz der Bundespolizeiinspektion Leipzig anlässlich des Mitführungsverbots von gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof Leipzig
Leipzig (ost)
Um die Sicherheit des vorweihnachtlichen Reiseverkehrs weiter zu erhöhen, galt ein Verbot für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen vom 14. November 2025 bis zum 22. Dezember 2025, jeweils von Freitag bis Sonntag von 15:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetags aufgrund einer Allgemeinverfügung.
Das Verbot betraf den Hauptbahnhof Leipzig sowie die Station Leipzig Hauptbahnhof (tief) und die Bereiche vor dem Hauptbahnhof Leipzig.
Die Bundespolizeiinspektion Leipzig zieht eine positive Bilanz: Insgesamt wurden 632 Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Allgemeinverfügung sicherzustellen. Dabei wurden 17 Verstöße festgestellt, die zu 10 Zwangsgeldern führten.
Polizeioberrat Kiedorf erklärt: Die Bundespolizeiinspektion Leipzig hat einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Reisenden in und um Leipzig geleistet. Auch nach Weihnachten wird der Kontrolldruck hoch gehalten, um Gewaltkriminalität im Bereich der Bahnpolizei gezielt zu bekämpfen.
Vom 08.- 10. Januar 2026 werden die nächsten Schwerpunkt-Kontrollmaßnahmen am und um den Hauptbahnhof Leipzig durchgeführt.
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Bundespolizeiinspektion Leipzig
Yvonne Manger
Telefon: 0341-271497 107
Mobil: 0173-2766341
E-Mail: presse.leipzig@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
BPOLI EBB: Mehr als fünf Kilogramm Pyrotechnik beschlagnahmt
Sohland / Spree (ost)
Am 29. Dezember 2025 um 15:00 Uhr führten Beamte der Bundespolizei in Sohland/Spree eine Kontrolle an einem niederländischen Auto durch, das aus Tschechien eingereist war.
Der Fahrer war ein 38-jähriger Niederländer, während auf dem Beifahrersitz ein 40-jähriger Staatenloser saß. Außerdem befanden sich drei Kinder im Alter von 10, 12 und 14 Jahren im Fahrzeug.
Auf Befragung erklärten der Fahrer und der Beifahrer, dass sie in Tschechien pyrotechnische Erzeugnisse im Wert von etwa 500,00 Euro, "aber nichts Schlimmes", gekauft hatten. Bei der Durchsuchung des Kofferraums fanden die Polizisten diese Erzeugnisse der Kategorien F3 und F4. Da keiner der beiden Männer einen Sachkundenachweis oder einen Berechtigungsschein zum Erwerb vorzeigen konnte, wurde die Pyrotechnik mit einer Gesamtnettoexplosivmasse von 5,345 Kilogramm beschlagnahmt.
Die Bundespolizei ermittelt wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und wird das Feuerwerk kostenpflichtig vernichten.
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Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Ronny Probst
Telefon: 0 175 - 90 29 565
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
BPOLI LUD: Nach Grenzkontrolle im Gefängnis gelandet
Görlitz (ost)
Am Montagmorgen wurde ein 32-jähriger Ukrainer nach der Grenzkontrolle ins Gefängnis überstellt. Er versuchte, mit einem Reisebus nach Deutschland in Görlitz einzureisen. Der Bus fuhr jedoch ohne ihn weiter. Die Bundespolizei stellte fest, dass gegen den 32-Jährigen ein Haftbefehl vorlag, der Anfang dieses Monats von der Staatsanwaltschaft am Landgericht Lübeck ausgestellt wurde. Der Verurteilte hatte einen Strafbefehl des Amtsgerichts Ahrensburg ignoriert, der wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit verhängt worden war und die Strafe nicht bezahlt.
Nach seiner Festnahme konnte er die fälligen 1.200,00 Euro nicht aufbringen, daher wurde ersatzweise Freiheitsentzug angeordnet.
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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
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BPOLI LUD: Bundespolizei zog auch am Montag und heute wieder verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr
Görlitz (ost)
Zwei Feuerwerksbatterien ("KOLOS" und "WITAJ") der F3-Kategorie mit jeweils zwölf Kilogramm Nettoexplosivmasse sowie mehrere Blitzknallkörper "DUM BUM" der F4-Kategorie wurden am Montagvormittag einem Deutschen aus Niesky abgenommen. Ein 22-Jähriger hatte die Pyrotechnik in den Kofferraum seines Mercedes geladen und war über die Görlitzer Stadtbrücke von Polen nach Deutschland gefahren.
Zur gleichen Zeit erwischten Bundespolizisten am Grenzübergang in Bad Muskau einen 18-jährigen Mann aus dem Burgenlandkreis und einen 17-jährigen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Beide waren mit insgesamt 132 Böllern der F3-Kategorie eingereist.
Am Montagabend wurde dann erneut auf der Görlitzer Stadtbrücke ein 20-jähriger polnischer Staatsbürger angehalten. Ein Paket mit 18 Böllern (Kategorie F3) wurde später einem in Markersdorf lebenden 20-Jährigen zum Verhängnis. Die Beamten hatten das Paket im Kofferraum seines Fords entdeckt.
Vor einigen Stunden bemerkten Bundesbereitschaftspolizisten bei einer Autobahnkontrolle einen weiteren Ford. Ein 21-jähriger Mann aus Stuttgart saß am Steuer. Auch in seinem Kofferraum fand sich später ein Paket Feuerwerk (à 20 Böller der F3-Kategorie).
In allen fünf Fällen fehlte den Betroffenen später die erforderliche sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Daher werden voraussichtlich Bußgeldbescheide ausgestellt. Zusätzlich wurde wegen der Blitzknallkörper (Kat. F4), die der Mann aus Niesky bei sich hatte, ein Strafverfahren eingeleitet.
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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
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HZA-MD: Scheinselbständigkeit in der Baubranche2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für Arbeitgeber aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz
Sangerhausen; Landkreis Mansfeld-Südharz (ost)
Ein 66-jähriger Geschäftsmann aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit deutscher Staatsbürgerschaft wurde vom Amtsgericht Halle (Saale) rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, weil er in 115 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut sowie in 54 Fällen Steuern hinterzogen hat. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen der Baufirma durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Sangerhausen des Hauptzollamts Magdeburg stellte sich heraus, dass das Unternehmen keine fest angestellten Arbeitnehmer hatte, sondern nur selbständige Personen durch die Firma des Verurteilten beauftragt wurden. Weitere Untersuchungen der FKS ergaben, dass es sich bei diesen Personen in Wirklichkeit um abhängig Beschäftigte handelte, obwohl sie als selbständig galten. Diese Feststellung wurde durch Gutachten des Rentenversicherungsträgers bestätigt.
Die Bezahlung der sogenannten Scheinselbständigen erfolgte bar oder über Konten von Familienmitgliedern des verurteilten Unternehmers, um Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern.
Die Scheinselbständigen wurden nicht sozialversichert und die Beiträge, unter anderem an die Krankenkassen, wurden nicht gezahlt. Dadurch entstand zwischen Juli 2017 und Juni 2022 ein Schaden von etwa 391.000 Euro für die Sozialversicherung. Der Unternehmer hinterzog außerdem Lohnsteuerbeiträge in Höhe von fast 78.000 Euro gegenüber den Landesfinanzbehörden und verursachte der Sozialkasse im Baugewerbe durch Schwarzlohnzahlungen einen Schaden von etwa 87.000 Euro.
Der Angeklagte gestand die Vorwürfe in der Hauptverhandlung. Das Urteil ist seit dem 21. Oktober 2025 rechtskräftig.
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Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391/5074-1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








