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Baden-Württemberg: Fünf Festnahmen im Rahmen von Grenzkontrollen

Nach Festnahme und Begleichung hoher Geldstrafen wurden fünf polnische Männer von der Fahndungsliste gelöscht. Alle Haftbefehle waren nicht älter als sechs Monate.

Foto: Depositphotos

Görlitz, BAB 4 (ost)

Nachdem fünf polnische Männer (27, 33, 36, 47, 64) von der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn bei Görlitz festgenommen wurden, wurden ihre Namen inzwischen von der Fahndungsliste gelöscht. Allen Festnahmen lagen Vollstreckungshaftbefehle zugrunde, da die Verurteilten die angeordneten Geldstrafen bisher nicht bezahlt hatten.

Die Fahndung nach dem 47-Jährigen wurde gestern Mittag bekannt. Er hatte offenbar den Strafbefehl vergessen, der dieses Jahr im Mai wegen Steuerhinterziehung vom Amtsgericht Görlitz erlassen wurde. Er zahlte nun die fällige Geldstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 247,81 Euro.

Am Abend wurde dann der 33-Jährige festgenommen. Er schuldete der Landesoberkasse Baden-Württemberg bis dahin 400,00 Euro. Das Amtsgericht Philippsburg hatte ihn Ende des vergangenen Jahres wegen Diebstahls verurteilt. Letztendlich konnte der Mann seinem Chef dankbar sein, der den Betrag für ihn bei einer Dienststelle der Thüringer Landespolizei einzahlen ging.

Die Handschellen klickten heute zum ersten Mal gegen 01.00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wurde der 36-Jährige festgenommen. Es ging um die Bezahlung von 1.800,00 Euro, die er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Mannheim) erhalten hatte. Auch er kam nun seiner Zahlungsverpflichtung nach.

Das zweite Mal wurden die Handfesseln gegen 02.30 Uhr angelegt, als der 27-Jährige festgenommen wurde. Sein Festhalten war jedoch auch nur von kurzer Dauer. Nachdem er insgesamt 1.586,00 Euro (davon 86,00 Euro Verfahrenskosten) bezahlt hatte, konnte er seine Reise fortsetzen. Hätte er das Geld nicht aufbringen können, wäre er für einige Wochen in die Justizvollzugsanstalt gekommen. Auch er hatte eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten (Amtsgericht Würzburg).

Keiner der bisher erwähnten Haftbefehle war älter als sechs Monate.

Der Haftbefehl gegen den 64-Jährigen, den die Staatsanwaltschaft Kassel im März 2021 ausgestellt hatte, war bisher nicht aufgefallen. Das änderte sich heute vor wenigen Stunden. Gegen 09.00 Uhr erschien der wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilte Senior ebenfalls an der Kontrollstelle. Am Ende konnte auch er die überfällige Strafe in Höhe von 600,00 Euro sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 546,22 Euro begleichen.

Quelle: Presseportal

nf24