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Bahnhof Dresden-Neustadt: Haftbefehle in Dresden vollstreckt

Die Bundespolizei in Dresden hat fünf Männer mit offenen Haftbefehlen festgenommen. Die Gründe reichen von Beleidigung bis Diebstahl, mit Strafen von 285 bis 2450 Euro.

Foto: Depositphotos

Dresden (ost)

Die Polizeibeamten der Bundespolizeiinspektion haben im Zeitraum vom 02. bis zum 06. April 2026 bei Überprüfungen insgesamt fünf Männer festgenommen, die per Haftbefehl gesucht wurden.

Am Donnerstag, den 02.04.2026, wurde ein 37-jähriger Mann aus Moldawien in den frühen Morgenstunden kontrolliert. Er befand sich in einem Zug von Prag nach Berlin. Da er keine Identitätsdokumente vorweisen konnte und wegen einer Geldstrafe von 285 Euro (19 Tage Restfreiheitsstrafe) wegen Beleidigung gesucht wurde, wurde er festgenommen und in die JVA Dresden gebracht.

Am Karfreitag (03.04.2026) gab es zwei weitere Festnahmen: Ein 32-jähriger Deutscher geriet in einem Einkaufsgeschäft im Hauptbahnhof in Streit mit dem Sicherheitsdienst. Die Bundespolizei stellte fest, dass er von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gesucht wurde. Er wurde wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Strafe von 600 Euro oder 20 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er nicht zahlen konnte, wurde er in die JVA überführt.

Während einer Zugkontrolle auf der Strecke Prag-Berlin wurde ein 47-jähriger Deutscher festgenommen, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Er konnte die Haft vermeiden, indem er einen Teil der Strafe vor Ort zahlte.

Am Samstagnachmittag (04.04.2026) wurde ein 49-jähriger Deutscher im Dresdner Hauptbahnhof kontrolliert. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls vor. Da er die geforderte Geldstrafe von 450 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er für 15 Tage in die JVA Dresden gebracht.

Die Festnahme eines 50-jährigen Deutschen am Montagabend (06.04.2026) am Bahnhof Dresden-Neustadt bildete den Abschluss. Ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Erschleichens von Leistungen in Höhe von insgesamt 2.450 Euro lag gegen ihn vor. Da er nicht in der Lage war, den Betrag zu zahlen, trat er eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an, da er betrunken war.

Quelle: Presseportal

nf24