Ein Mann entging am Hauptbahnhof Magdeburg einer Erzwingungshaft, indem er 420,50 Euro zahlte. Nach der Begleichung der Kosten konnte er seine Reise fortsetzen.
Bitterfeld-Wolfen: Man zahlt 420,50 Euro und entgeht Gefängnis
Magdeburg (ost)
Am Freitag, dem 21. Juni 2024, wurde um 16:15 Uhr auf Bahnsteig 5 des Hauptbahnhofs Magdeburg ein Passagier von einer Streife kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Identität wurde festgestellt, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hatte ihn bereits im Mai 2023 zu acht Tagen Erzwingungshaft verurteilt, da er gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz verstoßen hatte. Obwohl er ordnungsgemäß vorgeladen wurde, hatte er den Haftantritt nicht angetreten, weshalb der Haftbefehl am 1. Juni 2024 erlassen wurde. Die Bundespolizisten informierten den 30-jährigen Mann über den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle. Der Haftbefehl sah außerdem vor, dass er 375 Euro sowie 45,50 Euro an Kosten zahlen musste, um der Haft zu entgehen. Der Deutsche konnte die Summe von 420,50 Euro aufbringen und entging somit der Haft. Nach der Bezahlung durfte er die Dienststelle als freier Mann verlassen und seine Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal