Eine 49-jährige Tschechin wurde bei der Einreisekontrolle festgenommen. Sie muss eine Restfreiheitsstrafe von 271 Tagen verbüßen und hat ein Einreiseverbot bis 2031.
Breitenau: Restfreiheitsstrafe plus Einreiseverbot

Breitenau (ost)
Früh am Morgen des 13. Juni 2026 wurde eine 49-jährige Frau aus Tschechien, die sich in einem Reisebus befand, bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang Breitenau einer Überprüfung unterzogen. Nach dem Ergebnis dieser Überprüfung war die Reise für die Frau zu Ende. Die Staatsanwaltschaft München hatte bereits im Oktober 2025 einen Haftbefehl gegen sie erlassen. Gemäß diesem Haftbefehl muss sie noch eine Reststrafe von 271 Tagen von insgesamt zwei Jahren und drei Monaten wegen Betrugs verbüßen. Außerdem liegt gegen sie ein Einreise- und Aufenthaltsverbot vor, das bis zum 10.09.2031 gilt und von der Ausländerbehörde München für die Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurde. Die Tschechin wurde nach Abschluss aller Maßnahmen in die JVA Chemnitz gebracht.
Quelle: Presseportal








