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Dessau-Roßlau: Geldstrafe bewahrt Reisenden vor Haft

Ein Reisender wurde per Haftbefehl gesucht, konnte aber durch Zahlung der Geldstrafe eine Gefängnisstrafe vermeiden.

Foto: unsplash

Dessau (ost)

Am Samstag, dem 19. Oktober 2024, führten Bundespolizeibeamte um 12:20 Uhr eine Kontrolle in einem Regionalzug auf der Strecke von Lutherstadt Wittenberg nach Dessau durch. Dabei wurde ein Reisender überprüft. Die Überprüfung seiner Daten im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der deutsche Staatsbürger aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gesucht wurde. Das Amtsgericht Zerbst hatte ihn im Januar dieses Jahres wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 450 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da er weder die Geldstrafe bezahlt noch sich trotz ordnungsgemäßer Vorladung der Strafe gestellt hatte, wurde im August dieses Jahres der Haftbefehl erlassen. Die Bundespolizisten informierten den 30-jährigen Mann darüber. Er konnte die Geldstrafe begleichen und seine Reise fortsetzen. Die zuständige Behörde wurde über die Vollstreckung des Haftbefehls informiert.

Quelle: Presseportal

nf24