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Dessau-Roßlau: Haftbefehl am Hauptbahnhof vollstreckt

Die Bundespolizei kontrollierte einen 34-Jährigen am Hauptbahnhof Magdeburg und vollstreckte einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau.

Foto: Depositphotos

Magdeburg (ost)

Am Dienstag, den 6. August 2024 wurde ein 34-Jähriger gegen 08:45 Uhr am Hauptbahnhof Magdeburg von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Nach Überprüfung seiner Daten in der Fahndungsdatei ergab sich ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Das Amtsgericht Zerbst verurteilte ihn bereits im April 2021 wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, vorsätzlichem Verlassen des Unfallorts und gewerbsmäßigem Betrug in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Da er gegen die Bewährungsauflagen verstieß, wurde die Bewährung widerrufen. Aufgrund seines unbekannten Aufenthalts und seiner Flucht vor der Vollstreckung wurde der Haftbefehl im Mai 2022 erlassen. Die Polizisten informierten den Verurteilten darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen wurde er noch am selben Tag in ein nahegelegenes Gefängnis gebracht. Die zuständige Behörde wurde über die Festnahme und die Durchführung der Maßnahme informiert.

Quelle: Presseportal

nf24