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Dessau-Roßlau: Haftbefehle wegen falscher Personalien

Ein Mann wurde festgenommen, nachdem er bei einer Kontrolle falsche Angaben gemacht hatte. Er muss insgesamt 510 Tage im Gefängnis verbringen.

Foto: Depositphotos

Magdeburg (ost)

Die Täuschung hat sich nicht ausgezahlt: Ein 43-jähriger Mann muss für 510 Tage ins Gefängnis. Am Montag, dem 11. November 2024, um 17:00 Uhr wurde er von einer Streife der Bundespolizei am Bahnhof Magdeburg-Buckau kontrolliert. Zuerst behauptete der Deutsche, keine Ausweispapiere bei sich zu haben, und gab den Beamten einen falschen Namen. Da die Angaben nicht glaubwürdig erschienen, entschieden sich die Beamten, die mitgeführten Gegenstände des Mannes zu durchsuchen. Dabei wurde ein offizielles Schreiben mit anderen persönlichen Daten gefunden. Diese wurden mit dem Fahndungsbestand der Polizei abgeglichen und zweifelsfrei identifiziert, dass es sich um den Mann handelte, da ein Foto von ihm im System vorhanden war. Zudem stellte sich heraus, dass er mit drei Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gesucht wurde: Er wurde bereits vor einigen Jahren vom Amtsgericht Köthen wegen Körperverletzung zu acht Monaten Haft verurteilt, von denen er noch 81 Tage absitzen muss. Im Jahr 2018 wurde er vom Landgericht Dessau-Roßlau auch wegen verschiedener Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Nachdem die Bewährung widerrufen wurde, muss er noch 347 Tage absitzen. Im Jahr 2020 wurde er erneut vom Landgericht wegen einer falschen uneidlichen Aussage verurteilt. Auch hier wurde die Bewährung widerrufen, wofür er weitere 82 Tage in Haft muss. Da der Mann untergetaucht war, wurden die drei Haftbefehle im August und September dieses Jahres vollstreckt. Die Bundespolizisten informierten den Mann über die Haftbefehle, nahmen ihn fest und übergaben ihn einer Justizvollzugsanstalt. Der Mann gestand, von den Haftbefehlen gewusst und deshalb gelogen zu haben. Dafür erhielt er eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen falscher Namensangabe. Abschließend informierten die Bundespolizisten die ausstellende Behörde über die Vollstreckung der Haftbefehle.

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Sachsen-Anhalt für 2022/2023

Die Drogenraten in Sachsen-Anhalt zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 9258 Fälle erfasst, während es im Jahr 2023 nur noch 8652 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle ging ebenfalls von 8623 auf 8055 zurück. Die Anzahl der Verdächtigen sank von 7615 auf 7052, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 6417 auf 5949 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 1198 auf 1103 fiel. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg jedoch von 956 auf 1244. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die meisten Drogenfälle in Deutschland mit 73917 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 9.258 8.652
Anzahl der aufgeklärten Fälle 8.623 8.055
Anzahl der Verdächtigen 7.615 7.052
Anzahl der männlichen Verdächtigen 6.417 5.949
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 1.198 1.103
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 956 1.244

Quelle: Bundeskriminalamt

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