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Diebstahl im Hauptbahnhof Halle (Saale)

Jugendliche leisten Widerstand gegen Bundespolizisten nach Ladendiebstahl. Tatverdächtige beleidigen und greifen Einsatzkräfte körperlich an.

Foto: Depositphotos

Halle (Saale) (ost)

Am Abend des 8. Juli 2026 widersetzten sich mehrere jugendliche Verdächtige im Hauptbahnhof Halle (Saale) den polizeilichen Maßnahmen, beleidigten die Einsatzkräfte und griffen sie physisch an. Um 18:15 Uhr informierten die Mitarbeiter der DB Sicherheit eine Streife der Bundespolizei über vier junge Frauen, die verdächtigt wurden, Waren aus einem Drogeriemarkt im Hauptbahnhof Halle (Saale) gestohlen zu haben. Die Sicherheitskräfte hatten die Gruppe bis zum Bahnsteig 12 verfolgt und dort an die Bundespolizisten übergeben. Bei der folgenden Überprüfung fanden die Beamten bei einigen der Verdächtigen mutmaßliche Diebesware. Nach Sichtung der Videoaufnahmen des Drogeriemarktes erhärtete sich der Verdacht des Diebstahls von Drogerie- und Kosmetikartikeln gegen zwei der vier 14-jährigen jungen Frauen. Während der weiteren polizeilichen Maßnahmen versuchten die deutschen Jugendlichen, sich der Festnahme zu widersetzen, verweigerten ihre Mitnahme und griffen die eingesetzten Bundespolizisten physisch an, unter anderem durch Tritte. Die Frauen mussten unter Anwendung unmittelbaren Zwangs überwältigt werden. Auch im Bundespolizeirevier Halle (Saale) kam es zu weiteren tätlichen Angriffen und Tritte gegen die Einsatzkräfte. Eine der Jugendlichen beleidigte zudem die Beamten mehrmals. Eine 18-jährige Begleiterin bedrohte während des Einsatzes einen Mitarbeiter der DB Sicherheit mit körperlicher Gewalt. Gegen sie wurde auch ein Hausverbot für den Hauptbahnhof Halle (Saale) verhängt. Eine Bundespolizistin wurde durch das Verhalten der Verdächtigen leicht verletzt, ist aber weiterhin dienstfähig. Alle drei Minderjährigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben oder entlassen. Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls, des tätlichen Angriffs auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung sowie Bedrohung ein.

Quelle: Presseportal

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