Der Zoll kontrollierte die Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften bei Wet-Leasing-Verfahren an deutschen Flughäfen.
Dresden: Arbeitsbedingungen von Flugpersonal überprüft

Dresden (ost)
Letzte Woche hat der Zoll an mehreren deutschen Flughäfen die Arbeitsbedingungen des Flugpersonals überprüft. Im Fokus standen mögliche Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften im Rahmen des Wet-Leasings.
Beim Wet-Leasing chartern Fluggesellschaften regelmäßig komplette Flugzeuge mit Wartungs- und Flugpersonal. Dieses Verfahren ist grundsätzlich legal und wird unter anderem genutzt, um Auftragsspitzen oder saisonale Besonderheiten im Flugverkehr abzudecken.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat nun dieses Verfahren genauer unter die Lupe genommen, da die geltenden Vorschriften in Deutschland für faire Beschäftigung und gegen Scheinselbstständigkeit, Sozialdumping und illegale Arbeitnehmerüberlassung auch bei diesen grenzüberschreitenden Beschäftigungsmodellen gelten.
Die durchgeführten Prüfungen wurden gemeinsam mit der European Labour Authority (ELA) und Delegierten europäischer Partnerbehörden aus Irland, Kroatien, Litauen und Tschechien durchgeführt.
Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden war an diesen Maßnahmen beteiligt. Am 11. September 2026 wurden am Flughafen Leipzig die Arbeitsverhältnisse der Besatzung eines deutschen Flugzeugs aus Griechenland überprüft. An dieser Überprüfung, die ohne Beanstandungen verlief, nahmen zwei Delegierte aus Irland teil. Am selben Tag wurde am Flughafen Heraklion (Griechenland) die Kontrolle eines deutschen Flugzeugs desselben deutschen Unternehmens durchgeführt. Hier waren Mitarbeiter der Leipziger Finanzkontrolle Schwarzarbeit anwesend und begleiteten die Kontrollteams der griechischen Arbeitsmarktinspektion und der griechischen Sozialversicherungsinspektion.
Der von der ELA (European Labour Authority) organisierte und wiederholte Austausch der Inspektoren diente der Vernetzung der verschiedenen nationalen Behörden und der europaweiten Bündelung ihrer Erkenntnisse und Kontrollmöglichkeiten.
Quelle: Presseportal








