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Dresden: Bedrohung mit Pflasterstein und Widerstand im Gleisbereich

Ein 60-jähriger Mann griff Bundespolizisten am Dresdner Hauptbahnhof an und landete im Gleisbett nach einem gefährlichen Vorfall.

Foto: unsplash

Dresden (ost)

Früh am Morgen des 01. April 2026 ereignete sich am Hauptbahnhof Dresden ein gefährlicher Vorfall, bei dem ein 60-jähriger Deutscher Bundespolizisten attackierte und sich selbst in Gefahr brachte. Gegen 00:25 Uhr sprach der Mann zuerst einen Bundespolizisten vor der Bundespolizeiwache an und meldete einen vermeintlichen Notfall. Als der Beamte die Situation hinterfragte, änderte sich die Stimmung des Mannes plötzlich. Er zweifelte lautstark an der Legitimität des Beamten und entfernte sich trotz wiederholter Aufforderungen stehen zu bleiben in Richtung Bahnsteigende.

Die Situation verschärfte sich weiter, als der Mann die Absperrungen überwand und sich unerlaubt in den Gleisbereich in Richtung Freiberger Straße begab. In der Nähe eines Wartungstrakts hob er einen ca. 10 x 10 Zentimeter großen Pflasterstein auf, ging auf den hinterher eilenden Bundespolizisten zu und bedrohte ihn mit dem Tod. Selbst die mehrfache Drohung mit Pfefferspray hielt den Angreifer nicht auf. Als ein zweiter Beamter zur Unterstützung eintraf, warf der 60-Jährige den Stein in seine Richtung. Der Wurf verfehlte den Polizisten nur knapp und landete im Gleisbett.

Als er versuchte, den Stein für einen weiteren Angriff aufzunehmen, verlor der Mann das Gleichgewicht und fiel zwischen die Gleise. Die Einsatzkräfte nutzten diesen Moment, um den Mann aus der Gefahrenzone zu retten. Allerdings leistete der Beschuldigte dabei heftigen Widerstand, trat nach den Beamten und wehrte sich gegen die Fesselung.

Trotz einer Schürfwunde am Kopf, die er sich beim Sturz zugezogen hatte, lehnte der Mann die Behandlung durch den hinzugezogenen Notarzt ab. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 60-Jährige auf freien Fuß gesetzt. Die Bundespolizeiinspektion Dresden hat Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung eingeleitet.

Quelle: Presseportal

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