Die Bundespolizeiinspektion Dresden leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen 53-jährigen Deutschen ein, nachdem sein Hund bei 30 Grad im Auto zurückgelassen wurde.
Dresden: Hund bei 30 Grad im Auto zurückgelassen

Dresden (ost)
Am 04.08.2026 führte die Bundespolizeiinspektion Dresden ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen einen 53-jährigen Deutschen durch. Der Mann hatte seinen Hund bei 30 Grad Außentemperatur für längere Zeit in seinem verschlossenen Auto zurückgelassen.
Um 09:30 Uhr entdeckten Mitarbeiter der städtischen Polizeibehörde Dresden auf dem Gelände des Hauptbahnhofs Dresden in einem verschlossenen schwarzen Auto einen allein gelassenen Hund. Aufgrund der hohen Außentemperaturen von bereits 30 Grad alarmierten die Mitarbeiter die Bundespolizei.
Die Patrouille stellte fest, dass das Fahrzeug in der vollen Sonne geparkt war. Die Seitenscheiben im Fondbereich waren nur einen Spalt geöffnet, was zu keiner Luftzirkulation führte und der Pudelmischling bereits Anzeichen von Dehydrierung zeigte.
Die Einsatzkräfte gaben über die Lautsprecheranlage des Hauptbahnhofs einen Suchaufruf heraus.
Um 09:40 Uhr erschien der 53-jährige Mann und öffnete sofort das Auto. Der Pudelmischling war weiterhin lethargisch und geschwächt.
Der Mann hatte die sommerlichen Bedingungen nicht richtig eingeschätzt und die Verantwortung für den Hund kurzzeitig übertragen bekommen, während er einen Termin wahrnehmen musste.
Quelle: Presseportal








