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Dresden: Kontrollnacht im Dresdner Hauptbahnhof

Die Bundespolizei in Dresden entdeckte mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz. Deutsche Staatsangehörige müssen sich in Strafverfahren verantworten.

Foto: unsplash

Dresden (ost)

Bei ihren Überprüfungen im Hauptbahnhof Dresden hat die Bundespolizeiinspektion Dresden innerhalb weniger Stunden mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Drei deutsche Staatsangehörige werden nun strafrechtlich verfolgt.

Spät am Montagabend, dem 16.02.2026, wurde gegen 22:11 Uhr ein 26-jähriger Mann von einer Streife kontrolliert, als er in einen Zug nach Tschechien einstieg. Der Reisende übergab den Beamten ein Reizstoffsprühgerät aus seiner Jackentasche. Da das Gerät weder ein erforderliches Prüfzeichen noch eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray hatte, handelte es sich um eine illegale Waffe. Der Mann gab an, das Spray aus persönlichem Schutz bei sich zu tragen. Das Gerät wurde beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nur etwa eine Stunde später, gegen 23:25 Uhr, geriet ein 19-jähriger Deutscher in den Fokus der Beamten. Bei der Durchsuchung des jungen Mannes im Bahnhofsgebäude fanden die Polizisten einen schwarzen Schlagring – ein Gegenstand, dessen Besitz in Deutschland streng verboten ist. Der Schlagring wurde konfisziert; dem deutlich betrunkenen Heranwachsenden droht eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

In den frühen Morgenstunden des 17.02.2026 setzte sich die Serie der Feststellungen fort. Gegen 03:45 Uhr überprüfte die Bundespolizei einen 40-jährigen Mann. In einer kleinen Tasche innerhalb seiner Umhängetasche stießen die Beamten auf eine scharfe Patrone im Kaliber 9mm. Da der Beschuldigte keine erforderliche Erlaubnis für den Besitz von Munition vorweisen konnte, wurde die Patrone sichergestellt. Gegen ihn wird nun wegen des unerlaubten Besitzes von Munition ermittelt.

Quelle: Presseportal

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