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Dresden: Mann nach Haftentlassung erneut zu 6 Monaten Haft verurteilt

Ein Mann wird direkt nach seiner Haftentlassung erneut verurteilt, weil er einen Fernseher gestohlen hat. Er hatte bereits in der Vergangenheit wegen Diebstahlsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten.

Foto: Depositphotos

Dresden (ost)

Am Samstagmorgen (10.02.2024), gegen 03:10 Uhr wurde in einem Geschäft im Hauptbahnhof Dresden ein elektronischer Einbruchsalarm ausgelöst. Eine Patrouille bemerkte in unmittelbarer Nähe eine männliche Person, die einen verpackten Fernseher bei sich trug. Auf die Frage nach dem Ursprung des Fernsehers zu dieser Zeit gab die Person an, dass sie den Fernseher von einem Freund erhalten hatte. Die Überprüfung der Überwachungskamerabilder bestätigte den Verdacht der Beamten, dass die Person den Fernseher zuvor aus dem Geschäft im Hauptbahnhof Dresden gestohlen hatte.

Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass die Person bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Fälle von besonders schwerem Diebstahl kriminell geworden war. Es stellte sich auch heraus, dass der 28-Jährige erst zwei Tage zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden war.

Noch am selben Tag wurde der 28-Jährige dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der die Haft bis zum Beginn des beschleunigten Verfahrens anordnete. Während des Transports in das Gefängnis griff der 28-Jährige plötzlich einen der begleitenden Beamten an und verletzte ihn leicht.

In dem beschleunigten Verfahren fand am Donnerstag (15.02.2024) vor dem Amtsgericht Dresden die Verhandlung gegen den deutschen Staatsbürger statt, der wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt wurde.

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Bundespolizeiinspektion Dresden
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Telefon: 0351 / 81502 – 2020
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24