Drei von vier wurden angezeigt, einer kam zudem ins Gefängnis nachdem ein Haftbefehl ausgestellt wurde.
Dresden: Polnische Insassen kontrolliert, einer ins Gefängnis
Görlitz (ost)
Am Samstagnachmittag haben Bundespolizisten einen polnischen Audi auf die Kontrollposition der Grenzkontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz geleitet. Die vier polnischen Insassen gaben zunächst an, dass sie sich verirrt hatten. Da mindestens drei der Männer keine Ausweise bei sich hatten, wurde das Quartett einer gründlichen Überprüfung unterzogen. Dabei fiel zunächst ein 44-jähriger Mann auf, der hinten saß. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass ein etwa vier Jahre alter Haftbefehl der Dresdner Staatsanwaltschaft vorlag. Der Haftbefehl betraf eine noch ausstehende Strafe, die der Verurteilte vom Amtsgericht Dresden wegen eines besonders schweren Diebstahls erhalten hatte. Da ihm die erforderlichen 450,00 Euro fehlten, wurde er ersatzweise ins Gefängnis geschickt. Bevor er jedoch den Justizvollzugsbeamten übergeben wurde, wurde ihm ein verbotenes Messer abgenommen, das er griffbereit im Fußraum des Autos deponiert hatte. Anschließend griff der Beifahrer (51), wahrscheinlich versehentlich, in das Handschuhfach des Kombis. Dabei kam eine verbotene Softair-Waffe zum Vorschein. Das Messer und die Schusswaffe wurden beschlagnahmt und die beiden Besitzer wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz angezeigt. Später wurden im Fahrzeug mutmaßliche Einbruchswerkzeuge entdeckt. Da die vier keine Erklärung für deren Verwendung hatten, wurden sie ebenfalls sichergestellt. Auch der Fahrer, dessen rote Augen auffielen, wurde überprüft. Ein Drogenschnelltest bei dem 19-Jährigen reagierte positiv auf Amphetamine. Bei genauerem Hinsehen wurden in einem seiner Socken, unter seinem Pullover und in seiner Geldbörse „verdächtige Substanzen“ gefunden. Es deutet vieles darauf hin, dass es sich um Cannabis handeln könnte. Der Zoll übernahm eine gründliche Prüfung auch hinsichtlich eines möglichen Straftatverdachts. Ein ukrainischer Staatsangehöriger (34) hat ebenfalls gegen das Waffengesetz verstoßen, als er am Vormittag mit einem verbotenen Reizstoffsprühgerät an derselben Stelle einreiste. Das Sprühgerät ohne Prüfzeichen befand sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in der Hosentasche des Angezeigten. Nach Sicherstellung des Beweismittels setzte der 34-Jährige seine Reise fort.
Quelle: Presseportal