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Dresden: Rechtsextreme Vereinigung festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat acht mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung festgenommen, darunter Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S. und Norman T.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Heute (5. November 2024) hat die Bundesanwaltschaft frühmorgens die deutschen Staatsbürger

Kurt H.

Karl K. Kevin M. Hans-Georg P. Kevin R. Jörg S. Jörn S. und Norman T.

gemäß Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festnehmen lassen. Die Festnahmen fanden an verschiedenen Orten in und um Leipzig, in Dresden, in einem Ort im Landkreis Meißen sowie – im Fall von Jörg S. – in Zgorzelec (Polen) statt. Gleichzeitig begannen dort richterlich angeordnete Durchsuchungen in rund 20 Objekten. Diese Maßnahmen sind noch im Gange. Sie richten sich auch gegen weitere sieben Beschuldigte. Außerdem werden Räumlichkeiten von nichttatverdächtigen Personen, darunter solche in Wien und im Bezirk Krems-Land (Österreich), durchsucht.

Den festgenommenen Beschuldigten wird dringend verdächtigt, sich in einer inländischen terroristischen Vereinigung betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB), wobei Karl K. und Jörn S. teilweise als Jugendliche und Heranwachsende, Kevin M. und Norman T. als Heranwachsende gehandelt haben sollen (§ 1 Abs. 1 und 2, § 3, § 105 JGG). Jörg S. soll als Rädelsführer agiert haben (§ 129a Abs. 4 StGB).

In den Haftbefehlen wird den festgenommenen Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die Beschuldigten sind Mitglieder einer Vereinigung, die spätestens im November 2020 gegründet wurde und sich selbst „Sächsische Separatisten“ nennt. Es handelt sich um eine militante Gruppierung von fünfzehn bis zwanzig Personen, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und apokalyptischen Vorstellungen geprägt ist. Die Mitglieder lehnen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Die Vereinigung ist überzeugt, dass Deutschland kurz vor dem „Kollaps“ steht und dass an einem unbestimmten „Tag X“ der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch eintreten wird. Bei dieser Gelegenheit plant die Gruppierung, mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen und möglicherweise auch in anderen ostdeutschen Ländern zu erobern, um dort ein nationalsozialistisches Staats- und Gesellschaftssystem zu etablieren. Unerwünschte Gruppen sollen notfalls durch ethnische Säuberungen vertrieben werden.

Zu den ursprünglichen Mitgliedern der „Sächsischen Separatisten“ zählen jedenfalls Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. Kurt H. und Hans-Georg P. schlossen sich spätestens im August 2022 an. Kevin R. und Kevin M. folgten im Jahr 2023. Seit ihrer Gründung bereitete sich die Vereinigung kontinuierlich auf den vermeintlich bevorstehenden Systemwechsel vor. Die Mitglieder – einschließlich aller festgenommenen Beschuldigten – absolvierten wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung. Dabei wurden Fähigkeiten im Häuserkampf, Umgang mit Schusswaffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge trainiert. Außerdem beschaffte die Gruppierung militärische Ausrüstung wie Tarnanzüge, Helme, Gasmasken und Schutzwesten.

Gegen die noch nicht festgenommenen Beschuldigten besteht der Verdacht der Mitgliedschaft oder – in einem Fall – Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie mit Unterstützung des Landeskriminalamts Sachsen durchgeführt. Über 450 Sicherheitskräfte und Polizeibeamte des Bundeskriminalamts, Spezialkräfte der Bundespolizei und des Landeskriminalamts Sachsen sind an den heutigen Festnahmen und Durchsuchungen in Deutschland beteiligt. Die Maßnahmen in Österreich werden von der Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst durchgeführt, in Polen von der Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego.

Die festgenommenen Beschuldigten werden heute und morgen (5. und 6. November 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der die Haftbefehle eröffnen und über die Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Presseportal

nf24