Ein deutscher Staatsangehöriger begleicht Strafe nach fünf Jahren aus eigenem Antrieb, um Erzwingungshaft zu vermeiden.
Dresden: Verwarngeld beglichen nach fünf Jahren
Dresden (ost)
Am 20. November 2024 um 10:45 Uhr betrat ein 45-jähriger deutscher Bürger das Bundespolizeirevier Dresden-Hauptbahnhof, um eine noch ausstehende Strafe zu bezahlen.
Bei der Kontrolle wurde seine Aussage bestätigt. Es lag ein lokaler Haftbefehl gegen den Mann vor.
Der Vorfall, der zur Ausstellung dieses Haftbefehls führte, ereignete sich am 17. November 2019. Der Betroffene wurde damals dabei erwischt, wie er an der Außenwand des Dresdner Hauptbahnhofs urinierte, von einer Streife der Bundespolizei.
Nach fünf Jahren ohne Bezahlung des Verwarngeldes entschied sich der Mann aus eigenem Antrieb, zur Bundespolizei zu gehen. Er gab an, dass ihn sein schlechtes Gewissen plagte und er sich daher entschied, die ausstehende Zahlung zu leisten, um die drohende Erzwingungshaft zu vermeiden.
Quelle: Presseportal