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Dresden: Wichtige Hinweise des Zolls zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland

In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.

Quelle: Hauptzollamt Dresden
Foto: Presseportal.de

Dresden (ost)

Während der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Personen, die Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellen, sollten nicht nur die Lieferzeiten im Auge behalten: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.

Was muss man bei Paketen aus Ländern außerhalb der EU beachten?

Es ist zu beachten, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind (zum Beispiel 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen und alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).

Was muss man bei Paketen aus dem EU-Inland beachten?

Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei Paketsendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland muss jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer entrichtet werden. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die von privat an privat auf dem Postweg versandt werden.

Vorsicht bei gefälschten Produkten und fehlenden Kennzeichnungen

Scheinbar günstige Markenprodukte können sich als Fälschungen herausstellen. Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Konsequenzen haben, da der Zoll gefälschte Waren in der Regel beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht erstattet und der Markeninhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Auch die Sicherheit der Produkte sollte beim Online-Shopping nicht vernachlässigt werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Wenn der Zoll feststellt, dass Produkte nicht den EU-Standards entsprechen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichnungen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder zerstört werden.

Verbraucher sollten daher auf richtige Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstigen Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.

Tabakwaren

Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Ersatzstoffen für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren oder deren Ersatzstoffe ohne deutsches Steuerzeichen werden vom Zoll beschlagnahmt.

Wie man sich informieren kann

Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrbestimmungen und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Daher ist es wichtig, sich vorab auf www.zoll.de umfassend zu informieren.

Verbraucher können sich auf der Website des Zolls ausführlich über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht der Chatbot „TinA“ zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner kann man zudem herausfinden, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.

Link: „Chatbot TinA“ https://tina-zoll.bundesbots.de/

Link: „Abgabenrechner“ https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html

Link: „Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen“ https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Link: „FAQs zu Postsendungen“ https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html

Quelle: Presseportal

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