Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Düsseldorf: Verurteilt wegen Besitzes von Betäubungsmitteln

45-Jähriger muss in Haft. Am Montagabend kontrollierten Beamte einen Mann am Stendaler Hauptbahnhof. Er konnte die Geldstrafe nicht zahlen und wurde festgenommen.

Foto: Depositphotos

Stendal (ost)

Am Montag, dem 7. April 2025, führten Bundespolizeibeamte um 19:26 Uhr eine Kontrolle an einem 45-jährigen Mann auf dem Bahnsteig eins des Hauptbahnhofs Stendal durch. Der Individuum, der keine Pläne für eine Reise hatte, identifizierte sich mit einem temporären Personalausweis. Nach dem Abgleich seiner Daten im Fahndungssystem der Polizei wurde festgestellt, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Deutschen vorlag. Im Februar 2024 wurde er vom Amtsgericht Düsseldorf wegen des Besitzes von Drogen zu einer Geldstrafe von 2100 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt. Weder beglich der Gesuchte den geforderten Geldbetrag noch trat er die Haftstrafe an. Daher erließ die Staatsanwaltschaft am 20. März dieses Jahres den Haftbefehl. Die Beamten informierten den Verurteilten über diesen, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle. Der Mann konnte die Geldstrafe nicht zahlen, weshalb er inhaftiert wurde und die zuständige Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls informiert wurde.

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24