Der Gesuchte konnte die Geldstrafe von 1800 Euro nicht begleichen und wurde aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz inhaftiert.
Geldstrafe nicht bezahlt: 34-Jähriger muss ins Gefängnis
Stendal (ost)
Am Samstag, dem 27. April 2024, führte eine Streife der Bundespolizei um 20:50 Uhr am Hauptbahnhof Stendal auf Bahnsteig 1 eine Kontrolle bei einem Reisenden durch. Die Beamten notierten die persönlichen Daten des Mannes und überprüften diese im Fahndungssystem der Polizei. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Stendal den Mann per Haftbefehl suchte. Das Amtsgericht Stendal hatte den Deutschen im Oktober 2023 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 1800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Da der Mann weder die Geldstrafe bezahlt noch sich trotz Ladung zur Strafantritt gestellt hatte, wurde der Haftbefehl am 9. April dieses Jahres erlassen. Nur 18 Tage später wurde dieser vollstreckt: Die Bundespolizisten konfrontierten den Gesuchten mit dem Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn vorerst zur Dienststelle. Bei der Durchsuchung des Mannes wurde ein Reizstoffsprühgerät ohne Kennzeichnung gefunden und sichergestellt. Der 34-Jährige konnte die offene Geldstrafe von 1800 Euro auch nach mehreren Anrufen nicht begleichen und wurde daher mit einer zusätzlichen Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz an eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Die zuständige Behörde wurde über die Vollstreckung des Haftbefehls und den Aufenthaltsort des Festgenommenen informiert.
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.