Am 15. Mai 2026 kontrollierte die Bundespolizei einen Mann mit einem Haftbefehl wegen nicht gezahlter Geldstrafe oder 50 Tagen Haft.
Geldstrafe oder Haft: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Magdeburg (ost)
Am Freitag, dem 15. Mai 2026, wurde um 04:09 Uhr ein junger Mann im Bereich des Hauptbahnhofs Magdeburg von einer Streife der Bundespolizei überprüft. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass es einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg gab. Im August 2025 wurde der eritreische Staatsbürger vom Amtsgericht Magdeburg wegen vorsätzlichen Fahrens eines nicht versicherten Kraftfahrzeugs zu einer Geldstrafe von 2000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 100 Tagen Haft verurteilt. Der 26-Jährige beglich weder die Geldstrafe noch trat er trotz vorheriger Vorladung die Haftstrafe an. Daher erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg im April dieses Jahres den Haftbefehl. Der Gesuchte zahlte die geforderten 2000 Euro, vermied eine 50-tägige Haftstrafe und durfte nach der Einzahlung des Geldes die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg als freier Mann verlassen. Abschließend wurde die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls informiert.
Quelle: Presseportal








