Am Samstag kontrollierte die Bundespolizei einen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg. Der 41-Jährige wies sich mit einem gültigen Dokument aus, aber hatte zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Gera.
Gera: 41-Jähriger mit zwei Haftbefehlen

Magdeburg (ost)
Am Samstag, dem 1. August 2026, wurde ein Mann im Hauptbahnhof Magdeburg von einer Streife der Bundespolizei überprüft. Der 41-Jährige zeigte den Bundespolizisten ein gültiges Dokument vor. Die Überprüfung seiner Identität im Polizeiinformationssystem ergab zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Gera. Diese basierten auf zwei Beschlüssen des Amtsgerichts Stadtroda aus den Monaten September und November 2025 wegen Verstößen gegen die Ordnung. Der Mann wurde zu Geldbußen in Höhe von insgesamt 120 Euro verurteilt. Da er die geforderten Beträge nicht zahlte, wurden die beiden Haftbefehle zur Erzwingungshaft ausgestellt. Insgesamt drohten dem Gesuchten vier Tage Haft. Die Beamten nahmen den Mann fest und brachten ihn zur weiteren Bearbeitung in die Diensträume der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Dort wurden dem Deutschen die beiden Haftbefehle vorgelesen. Der Mann konnte die ausstehenden Geldbußen in Höhe von insgesamt 120 Euro bezahlen und so die Erzwingungshaft abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er aus der Dienststelle entlassen. Die Bundespolizei informierte die Behörde, die die Haftbefehle ausgestellt hatte, über die Vollstreckung.
Quelle: Presseportal








