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Görlitz: Haftbefehle gegen litauischen, polnischen Mann

Am Montag wurden Haftbefehle gegen einen litauischen und einen polnischen Mann aufgedeckt. Der litauische Mann zahlte 317,50 Euro, um offene Strafen zu begleichen. Der polnische Mann wurde wegen eines Butterflymessers und Sicherungshaft festgenommen.

Foto: Depositphotos

Görlitz, BAB 4 (ost)

Am Montagmorgen haben Einsatzkräfte während der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße einen Haftbefehl gegen einen litauischen Mann (33) vollstreckt. Der Verurteilte, der von der Staatsanwaltschaft Leipzig gesucht wurde, hatte sich in den hinteren Fahrgastraum eines litauischen VW-Kleintransporters gesetzt, obwohl auch auf dem Beifahrersitz Platz gewesen wäre. Möglicherweise hoffte er, so unerkannt durch die Kontrolle zu gelangen. Nach seiner Entdeckung zahlte der 33-Jährige 317,50 Euro, um sowohl eine offene Strafe als auch angefallene Verfahrenskosten zu begleichen. Das Amtsgericht Leipzig hatte die Strafe wegen Diebstahls verhängt.

Der Haftbefehl gegen den polnischen Mann (41) wurde am Montagabend am Bahnhof Görlitz vollstreckt. Die Beamten erhielten einen Hinweis auf eine betrunkene Person in der Verkehrshalle. Als sie auf den 41-Jährigen trafen, fanden sie zunächst ein verbotenes Butterflymesser. Das Messer befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer seiner Hosentaschen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Tiergarten Sicherungshaft in einem Verfahren wegen Unterschlagung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeordnet hatte. Der Betrunkene wurde zunächst zum Bundespolizeirevier an der Stadtbrücke gebracht. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er umgerechnet 2,68 Promille Alkohol im Blut hatte. Nachdem ihm das Messer abgenommen und er wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt wurde, wird er nun vom Revier zum Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz gebracht. Der Richter wird also heute im Laufe des Tages über die Umsetzung des Sicherungshaftbefehls entscheiden.

Quelle: Presseportal

nf24