Bundespolizei Ludwigsdorf meldet viele unerlaubte Einreisen und Fahndungstreffer am Wochenende.
Görlitz: Polizeieinsatz an der Grenze

Ludwigsdorf, Görlitz, BAB4, Krauschwitz, Hannover, Dresden, Hagen (ost)
Das Wochenende war für die Bundespolizei Ludwigsdorf sehr arbeitsreich. Im Zuge der wieder eingeführten Grenzkontrollen zu Polen wurden in den letzten drei Tagen insgesamt 29 unerlaubte Einreisen festgestellt. Ebenso gab es zahlreiche Fahndungstreffer.
Ungültige Dokumente bei Fahndung
Am Freitag stießen die Beamten auf der BAB 4 auf einen türkischen Staatsangehörigen. Er versuchte, sich mit einem litauischen Aufenthaltstitel auszuweisen. Die Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab jedoch, dass das Dokument bereits von den litauischen Behörden widerrufen und zur Einziehung ausgeschrieben worden war. Da der Mann keine weiteren Dokumente vorlegen konnte, die seinen Aufenthalt in Deutschland legitimierten, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Nach der offiziellen Einreiseverweigerung wurde er nach Polen zurückgeschickt.
Kurz darauf scheiterte auch ein tadschikischer Staatsangehöriger an der Kontrolle. Er war als Beifahrer in einem polnischen Lastwagen unterwegs. Als Nachweis für seinen Aufenthalt legte er lediglich einen Antrag auf eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in Polen vor. Da über diesen Antrag jedoch noch nicht entschieden wurde, hatte er kein Recht auf Einreise nach Deutschland. Auch für ihn endete die Reise mit einer Anzeige und der Rückkehr nach Polen.
Visafreie Zeit überschritten: Elf Verstöße am Samstag
Am Samstag wurden 11 ukrainische Staatsangehörige festgestellt. Die Überprüfungen ergaben, dass alle Personen die zulässige visafreie Zeit von 90 Tagen im Schengen-Raum bereits überschritten hatten. Da sie lediglich über nationale Aufenthaltsrechte hauptsächlich für Polen verfügten, wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Die Personen wurden ebenfalls nach Polen zurückgeschickt.
Unerlaubte Erwerbstätigkeit verhindert
Am Sonntag stoppten die Beamten auf der Autobahn einen bengalischen Staatsangehörigen, der in Begleitung eines Litauers reiste. Zwar besaß er einen gültigen litauischen Aufenthaltstitel, gab jedoch offen zu, in Deutschland für eine litauische Firma arbeiten zu wollen. Da er die erforderlichen Nachweise nicht vorlegen konnte, wurde ihm die Einreise zur Verhinderung einer illegalen Erwerbstätigkeit untersagt.
Viele Fahndungstreffer
In derselben Zeit stellten die Einsatzkräfte 30 Treffer in den polizeilichen Fahndungssystemen fest. Es handelte sich dabei hauptsächlich um Suchanfragen zur Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift, um ein Strafverfahren durchführen oder abschließen zu können.
Unter den Treffern waren auch vier Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Hagen, Hannover, Dresden und Görlitz. Diese hatten die Haftbefehle wegen Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz und Diebstahl ausgestellt, mit einer Gesamtsumme von 5.735 Euro. Von den vier polnischen Staatsangehörigen konnten nur zwei ihre Geldstrafe bezahlen und durften weiterreisen. Die beiden anderen Polen wurden aufgrund fehlender Mittel in die nächste JVA zur Vollstreckung der Strafe gebracht.
Quelle: Presseportal








