Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf hat am vergangenen Wochenende mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz an der Grenze festgestellt.
Görlitz: Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt

Ludwigsdorf, Görlitz, Deschka, Bad Muskau (ost)
Letztes Wochenende hat die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf bei den wiedereingeführten Grenzkontrollen am Grenzübergang Ludwigsdorf mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt.
Die betroffenen Personen waren ukrainische, syrische, belarussische, moldauische und armenische Staatsangehörige.
Vier ukrainische Staatsangehörige wurden von der Bundespolizei wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt strafrechtlich verfolgt. Danach wurde ihnen die Einreise verweigert und sie wurden nach Polen abgeschoben. Außerdem erhielten sie ein Einreiseverbot von zwei Jahren. Gegen einen weiteren ukrainischen Staatsangehörigen wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt eingeleitet. Er durfte weiterreisen und weitere Ermittlungen sind im Gange.
Auch ein belarussischer Staatsangehöriger wurde wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt strafrechtlich verfolgt. Ihm wurde die Einreise verweigert und er wurde nach Polen abgeschoben. Auch er erhielt ein Einreiseverbot von zwei Jahren.
Zusätzlich stellte die Bundespolizei an den Grenzübergängen Görlitz Stadtbrücke, Deschka und Bad Muskau 13 weitere Personen verschiedener Nationalitäten fest, die ebenfalls gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatten.
Es handelte sich um fünf ukrainische, vier syrische, einen moldauischen, einen armenischen und einen kongolesischen Staatsangehörigen. Gegen die fünf ukrainischen sowie den moldauischen, armenischen und kongolesischen Staatsangehörigen leitete die Bundespolizei Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt ein. Auch ihnen wurde die Einreise verweigert und sie wurden nach Polen abgeschoben.
Gegen die vier syrischen Staatsangehörigen wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt eingeleitet. Bei einem der vier syrischen Staatsangehörigen kam zusätzlich der Vorwurf der Urkundenfälschung hinzu. Nach Abschluss aller Maßnahmen durften die syrischen Staatsangehörigen weiterreisen.
Quelle: Presseportal








