Ein 43-jähriger deutscher Staatsangehöriger wurde bei der Einreisekontrolle mit drei offenen Haftbefehlen festgenommen. Er konnte die Geldstrafen nicht bezahlen und wurde inhaftiert.
Göttingen: Haftbefehle offen – Deutscher muss ins Gefängnis

Görlitz, BAB4, Göttingen, Mühlhausen, Kassel (ost)
Bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang Ludwigsdorf auf der Autobahn erzielten Bundespolizisten am Samstag gegen 16 Uhr einen ungewöhnlichen Fahndungstreffer. Ein 43-jähriger deutscher Staatsangehöriger wurde dabei im Rahmen der Grenzkontrolle entdeckt.
Die Überprüfung seiner persönlichen Daten ergab, dass er von insgesamt drei Staatsanwaltschaften gesucht wurde, mit zusammen vier Fahndungsmaßnahmen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte zwei Haftbefehle gegen den Mann ausgestellt. Die ausstehenden Geldstrafen wegen Beleidigung und Gewaltdelikten hätte er durch die Zahlung von 3.600 Euro vermeiden können.
Auch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte einen Haftbefehl gegen den 43-jährigen Mann erlassen. Dies war aufgrund einer unbezahlten Geldstrafe wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Zusätzlich wurde er von der Staatsanwaltschaft Kassel gesucht, die um die Ermittlung seiner aktuellen Adresse gebeten hatte. Da der Deutsche den Gesamtbetrag von über 4.000 Euro nicht aufbringen und vor Ort nicht bezahlen konnte, wurden die Haftbefehle vollstreckt.
Nachfolgend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Quelle: Presseportal








