Nach erfolgloser Zahlungsaufforderung und Festnahme wegen Diebstahls muss der Mann seine Strafe nun absitzen.
Haft wegen Geldstrafe, Haftbefehl vollstreckt: 1740 Euro Strafe oder 87 Tage Gefängnis drohen dem Verurteilten.
Magdeburg (ost)
Es scheint, dass die Vergangenheit einen 34-Jährigen am Mittwoch, den 10. Juli 2024, gegen 11:00 Uhr am Hauptbahnhof Magdeburg eingeholt hat, als er von Beamten der Bundespolizei kontrolliert wurde. Bei der Überprüfung seiner Daten im Fahndungsregister der Polizei stießen die Beamten auf etwas: Die Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) suchte nach dem Mann per Vollstreckungshaftbefehl. Im Oktober 2022 wurde er vom Amtsgericht Sonthofen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Bisher hat er nur einen kleinen Teil der Geldstrafe bezahlt. Außerdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt. Daher erließ die Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres den Haftbefehl. Die Beamten konfrontierten ihn mit dem Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Der Gesuchte konnte die erforderlichen 1740 Euro, um einer Haft zu entgehen, nicht aufbringen. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen wurde der Deutsche in ein nahegelegenes Gefängnis gebracht. Die zuständige Behörde wurde entsprechend informiert.
Quelle: Presseportal