Ein 28-Jähriger wurde aufgrund einer Geldstrafe von 1500 Euro festgenommen, da er diese nicht zahlen konnte und nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss.
Haftbefehl: 28-Jähriger muss ins Gefängnis
Halle (Saale) (ost)
Am Mittwoch, dem 12. Februar 2025, führten Bundespolizeibeamte um 23:25 Uhr eine Kontrolle an einem 28-jährigen Mann am S-Bahnhof Zscherbener Straße in Halle (Saale) durch. Während der Überprüfung seiner Identität im Polizeisystem stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Im Dezember 2023 wurde der Mann vom Amtsgericht Leipzig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Weder zahlte er die Strafe, noch trat er die Haft an. Daher erließ die Staatsanwaltschaft im Dezember 2024 den Haftbefehl. Die Beamten informierten den Gesuchten darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle (Saale). Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten eine ukrainische Identitätskarte und einen rumänischen Aufenthaltstitel bei ihm, die auf eine 16-jährige Person ausgestellt waren. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung eingeleitet. Da der ukrainische Staatsbürger die geforderten 1500 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er inhaftiert und die ausstellende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls informiert.
Quelle: Presseportal